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Commerzbank-Volkswirt Marco Wagner Italiens leicht verdaulicher Haushalt

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Beispielsweise erwartete die Regierung im Jahr 2016 eine Inflation von 1 Prozent, wohingegen sich die Waren und Dienstleistungen der gesamten Volkswirtschaft tatsächlich um 0,8 Prozent verteuerten. Diese Differenz liegt zwar durchaus in der üblichen Prognosetoleranz. Aber dieser Unterschied von 0,2 Prozentpunkten plus eine um 0,7 Prozentpunkte zu optimistische Wachstumsannahme (Regierung: 1,6 Prozent; Ist: 0,9 Prozent) überzeichnete das tatsächliche nominale Wachstum um fast 1 Prozentpunkt.

Wie geht es weiter im Zeitplan? Die weiteren Meilensteine im Haushaltsprozess sind wie folgt:

•    27. September: Bis zu diesem Tag muss die Regierung die aktualisierte Form des Stabilitäts- und Reformprogramms (Economic and Financial Document – DEF) in Brüssel abliefern. Dieses Dokument wird mit seinen revidierten Prognosen zu Wirtschaftswachstum, Defizit und Verschuldung bereits einen guten Eindruck vermitteln, wie ernst es der neuen Regierung ist und inwiefern sie die kostspieligen Versprechen einzulösen gedenkt.

•    15. Oktober: Bis zu diesem Tag muss Italien – wie alle anderen Euro-Länder – den Haushaltsentwurf 2019 bei der EU-Kommission und der Eurogruppe einreichen. Der Entwurf beinhaltet wie das DEF wichtige Kennzahlen wie das öffentliche Defizit sowie eine Quantifizierung der geplanten Maßnahmen. Während das DEF noch gewisse Unschärfen zulässt, gibt es diese Möglichkeit im Haushaltsentwurf nicht mehr.

•    20. Oktober: Spätestens an diesem Tag soll die Regierung den Haushaltsentwurf 2019 ins italienische Parlament einbringen. Auch wenn es im parlamentarischen Prozess häufig noch zu Änderungen kommt, ändert sich an den großen Leitlinien meistens nichts mehr.

•    30. November: Bis zu diesem Tag gibt die EU-Kommission eine erste Einschätzung zum Haushaltsentwurf ab. Hierfür legt die Kommission ihre Herbstprognose zugrunde, die Anfang November erscheint und die neuesten Daten und Projektionen zu Wirtschaftswachstum, Defizit und Verschuldung enthält. In den vergangenen beiden Jahren hat sich die EU-Kommission darauf beschränkt, Ende November eine erste Einschätzung abzugeben, das letztendliche Urteil über den Haushalt der Länder gibt die Kommission erst im Frühjahr des folgenden Jahres ab.

•    31. Dezember: Bis zu diesem Tag sollte der Haushalt von beiden Häusern des italienischen Parlaments gebilligt werden.

Autor Marco Wagner ist Senior Economist bei der Commerzbank.

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