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Compliance 2.0 Die Antwort auf Geldwäschegesetz und kommende Regulierungen

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Compliance-Funktion: Verantwortung und Delegation

Es liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung, dass jedes Risiko einer etwaigen Missachtung der festgelegten Pflichten durch die KVG sowie die damit verbundenen Risiken aufgedeckt werden. Es obliegt der Geschäftsleitung, angemessene Grundsätze und Verfahren aufzusetzen, diese umzusetzen und aufrechtzuerhalten sowie angemessene Maßnahmen einzuführen, um dieses Risiko auf ein Mindestmaß zu beschränken und die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, Befugnisse im Rahmen dieser Richtlinie wirksam auszuüben.

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Die laufende Überwachung und regelmäßige Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen, Grundsätze und Verfahren übernimmt die Compliance-Funktion bzw. je nach Größe des Unternehmens der Compliance-Beauftragte und berichtet die Ergebnisse an die Geschäftsleitung. Der Compliance-Beauftragte hält auch die Schritte nach, die zur Beseitigung etwaiger Defizite des AIFM bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen unternommen wurden. Er berät und unterstützt die verantwortlichen Personen bei der Erfüllung der für KVGen festgelegten Pflichten.