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Compliance-Expertin rät Mifid II diese Herausforderungen und Chancen birgt der Regelkatalog für Berater

Von in RegulierungLesedauer: 5 Minuten
Yasmin Zarabi, Spezialistin für Recht und Compliance bei Hearsay Systems
Yasmin Zarabi, Spezialistin für Recht und Compliance bei Hearsay Systems

Am 3. Januar 2018 sollen die Regelungen der Finanzmarktrichtlinie Mifid II in Kraft treten. Sie sollen die Transparenz der Märkte verbessern, nationale Gestaltungsspielräume begrenzen und den Investorenschutz merklich stärken. Sekundäres Ziel ist zudem, Geschäftsmodelle branchenweit anzupassen und so den Wettbewerb zu stärken. Durch eine Vereinheitlichung soll die Integration des gesamteuropäischen Finanzmarktes vorangetrieben werden. Finanzdienstleister, Anlagevermittler und Wertpapierhändler stellt die Richtlinie allerdings vor einige Herausforderungen.

Das Hauptaugenmerk bei den Veränderungen von Mifid II im Vergleich zur Vorgänger-Richtlinie von 2007 liegt neben dem verstärkten Schutz von Investoren und Anlegern auf der sogenannten Product Governance. Strengere Regeln zu digitaler Kundenkommunikation, Offenlegung und Transparenz sollen dafür sorgen, dass Unternehmen und Dienstleister Produkte möglichst genau auf das Kundenprofil abstimmen.

Zudem spielen die Faktoren Eignung und Zweckmäßigkeit (Suitability and Appropriateness) zukünftig eine größere Rolle. Hier sei vor allem auf Artikel 25 der neuen Richtlinie hingewiesen. Er legt fest, wie Firmen die „Eignung und Zweckmäßigkeit“ ihrer Produkte für den jeweiligen Kunden sowie die „Kenntnisse und Kompetenzen“ ihrer Mitarbeiter, die im Kundenkontakt stehen, sicherstellen müssen. Bereits dieser Punkt scheint auf den ersten Blick allerdings schwer umsetzbar, sowohl für den Gesetzgeber, als auch vor allem für Firmen.

Um Mifid II umzusetzen, passt der Gesetzgeber in Deutschland unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Kreditwesengesetz (KWG) an. Der Schutz von Investoren und Anlegern ebenso wie Transparenz und Aufbewahrungspflichten sind in deutschen Gesetzen bereits relativ strikt verankert. Daher hat Mifid II hierzulande wohl hauptsächlich Auswirkungen auf Product Governance sowie Eignung und Zweckmäßigkeit – nicht nur auf die Gesetze, sondern auch auf die internen Strukturen in den Finanzunternehmen.

Damit diese nicht in größere Probleme geraten, sollten sie an vier Punkten anzusetzen und konkrete Schritte unternehmen. Diese Punkte sind:

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  • Richtlinien & Schulungen
  • Content
  • Überwachung sowie
  • Buchführung und Archivierung der elektronischen Kommunikation.

Alle vier haben zumindest zum Teil eine technische Komponente, denn die meisten Aspekte lassen sich mit einer entsprechenden Kommunikationsplattform umsetzen.

1. Richtlinie und Schulungen

Artikel 16 und 45 von Mifid II geben bereits vor, dass Unternehmen angemessene Personalschulungen anbieten müssen, damit Mitarbeiter die Neuregelungen verstehen können. Darüber hinaus müssen Unternehmen ein Protokoll über die Kontrollen und Entwicklungen führen, die im Rahmen der Richtlinie durchgeführt werden. Das für Richtlinien und Schulungen zuständige Team sollte Mitglieder aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Technik heranziehen. Diese sollten die Mitarbeiter über die Unterschiede zwischen Mifid und Mifid II unterrichten. Gerade der letzte Punkt ist enorm wichtig. Die meisten anderen Kernpunkte von Mifid II können heute mit entsprechenden IT-Lösungen abgedeckt werden.

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