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in Markt und Trends (Sachwerte)Lesedauer: 5 Minuten

Compliance – Stellung in der KVG Aufgabe der Compliance und Bedeutung für den Anleger

Andreas Fritsch, Vorstand Risikomanagement der XOLARIS Service KVAG
Andreas Fritsch, Vorstand Risikomanagement der XOLARIS Service KVAG

Die Compliance-Funktion hat die Aufgabe, die Angemessenheit und Wirksamkeit einzelner Maßnahmen, Verfahren und Grundsätze zur Vermeidung und Korrektur eventueller Defizite der KVG zu überwachen und zu bewerten.
Ein integriertes Compliance-Management ist wichtige Voraussetzung, um spezifischen Geschäftsabläufen risikobewusst begegnen zu können. Dies setzt eine strukturierte Systematik voraus, die über ihre Methoden, Instrumente und Prozesse für einen entsprechenden Ablauf sorgen.

Gemäß § 28 Abs. 1 KAGB unterliegen auch KVGen den Vorgaben des § 25 a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 Buchst. c KWG, wonach jedes Institut als wesentlichen Bestandteil seines Risikomanagements eine Compliance-Funktion haben muss. Die Compliance-Funktion zielt auf eine angemessene Compliance-Kultur innerhalb des Instituts ab, die grundsätzlich auch alle Geschäftsbereiche umfasst.
Die Geschäftsbereiche sind in letzter Konsequenz für die Implementierung wirksamer Verfahren, die die Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben sicherstellen, verantwortlich.
Die Compliance-Funktion soll eine stärkere beratende und koordinierende Funktion ausüben. Sie soll darauf achten, dass die Geschäftsbereiche ihrer Verantwortung zur Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben nachkommen und keine unerwünschten Regelungslücken im Institut auftreten.

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