Condor schützt Riester-Rente vor Arbeitslosigkeit

Ein Mann in einer Wuppertaler Arbeitsagentur: Wer seinen
Job verliert, kann oft die Beiträge für seine Altersvorsorge
nicht mehr zahlen. Foto: Getty Images
Job verliert, kann oft die Beiträge für seine Altersvorsorge
nicht mehr zahlen. Foto: Getty Images
Sie ist als Option im Riester-Produkt dabei und zahlt im Falle eines unverschuldeten Jobverlusts bis zu einem Jahr lang die Beiträge für die Riester-Rente. „Wir bieten unseren Kunden damit die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge auch in schwierigen Zeiten weiterzubesparen – und das für nicht einmal 58 Euro im Jahr bei Zahlung des Riester-Höchstbeitrags“, sagt Claus Scharfenberg, Vorstandsmitglied der Condor Lebensversicherung.
Der Jahresbeitrag liegt bei 2,5 Prozent des jährlichen Eigenbeitrags für die Riester-Rente. Das heißt: Bei einem Monatsbeitrag von 300 Euro jährlich in einen Riester-Vertrag beträgt der Beitrag zur Arbeitslosigkeitsversicherung inklusive Versicherungsteuer knapp 9 Euro im Jahr. Beim höchstmöglichen Eigenbeitrag von rund 1.940 Euro sind es unter 58 Euro im Jahr.
Die Beiträge für den Riester-Vertrag werden für den Kunden übernommen, wenn sein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis durch eine betriebsbedingte Kündigung beendet wird. Auch Selbstständige sind versichert, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben. Die Übernahme der Beitragszahlung für den Kunden beginnt nach einer Wartezeit von drei Monaten und läuft dann bis zu zwölf Monate lang. Bekommt der Kunde in dieser Zeit einen neuen Job und wird danach wieder arbeitslos, hat er erneut Anspruch auf den Schutz.
Der Jahresbeitrag liegt bei 2,5 Prozent des jährlichen Eigenbeitrags für die Riester-Rente. Das heißt: Bei einem Monatsbeitrag von 300 Euro jährlich in einen Riester-Vertrag beträgt der Beitrag zur Arbeitslosigkeitsversicherung inklusive Versicherungsteuer knapp 9 Euro im Jahr. Beim höchstmöglichen Eigenbeitrag von rund 1.940 Euro sind es unter 58 Euro im Jahr.
Die Beiträge für den Riester-Vertrag werden für den Kunden übernommen, wenn sein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis durch eine betriebsbedingte Kündigung beendet wird. Auch Selbstständige sind versichert, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben. Die Übernahme der Beitragszahlung für den Kunden beginnt nach einer Wartezeit von drei Monaten und läuft dann bis zu zwölf Monate lang. Bekommt der Kunde in dieser Zeit einen neuen Job und wird danach wieder arbeitslos, hat er erneut Anspruch auf den Schutz.
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