Confidema-Geschäftsführer Stefan Brähler Vermögensnießbrauch bindet Kunden
Mandanten profitieren von Steuervorteilen
Der Vorteil für die Mandanten besteht darin, dass sie auf diesem Wege Schenkungs- und Abgeltungssteuer vermeiden. Gleiches gilt für den Erbfall. Der Grund: Durch die Eintragung des Nießbrauchs mindert sich der steuerliche Wert der Schenkung. Dieser ist abhängig von der Lebenserwartung des Schenkenden, der sich die Nutzung des Vermögens bis zum Tod vorbehält. So läuft ein solcher Vertrag für einen 65-jährigen rund 20 bis 25 Jahre, bis statistisch der Erbfall eintritt. Das bedeutet für den Vermögensverwalter eine relativ kalkulierbare Stabilisierung der Assets under Management und der Erlössituation über Jahrzehnte.
Zusätzlich profitieren Beschenkte im Erbfall massiv: Kursgewinne und der Großteil der Erträge unterliegen während der Versicherungslaufzeit nicht der Abgeltungssteuer und bleiben bei einer Auszahlung im Todesfall grundsätzlich steuerfrei. Trotz etwas höheren laufenden Kosten der Versicherungslösung ist die mögliche Ersparnis unter dem Strich enorm: Verstirbt der Vater aus dem obigen Beispiel im Alter von 90 Jahren, beträgt die Ersparnis bei der Abgeltungsteuer im Vergleich zu einem Bankdepot rund 450.000 Euro, bei vorausgesetzten jährlichen Erträgen von fünf Prozent.
Autor Stefan Brähler ist Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Confidema.