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Container-Investments So sichern sich P&R-Anleger jetzt noch ihre Ansprüche

Containerschiff im Hafen: P&R-Anleger haben mutmaßlich Transportbehälter erworben, die es gar nicht gibt. Während die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts gegen ehemalige und aktuelle Geschäftsführer des Unternehmens aus Grünwald ermittelt, müssen Gläubiger jetzt ihre Forderungen in einem Insolvenzverfahren anmelden.
Containerschiff im Hafen: P&R-Anleger haben mutmaßlich Transportbehälter erworben, die es gar nicht gibt. Während die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts gegen ehemalige und aktuelle Geschäftsführer des Unternehmens aus Grünwald ermittelt, müssen Gläubiger jetzt ihre Forderungen in einem Insolvenzverfahren anmelden. | Foto: Sascha Hormel

Im Insolvenzverfahren der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, und P&R Transport-Container GmbH bestellte das Amtsgericht München Ende Juli Michael Jaffé und Philip Heinke als Insolvenzverwalter.

Die beiden Rechtsanwälte von der Münchner Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte verschickten insgesamt mehr als 87.000 Formulare zur Forderungsanmeldung an rund 54.000 Anleger. Von ihnen erhielten sie nach eigenen Angaben mehr als 30.000 Antworten.

„Milliardenskandal Jura am Hochreck“

Hartmut Göddecke, Göddecke Rechtsanwälte

„Wir haben mit vielen P&R-Anlegern gesprochen“, berichten Hartmut Göddecke und Marc Gericke, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Siegburg. Vielen der Betroffenen sei „inzwischen klar geworden, dass der P&R Milliardenskandal ‚Jura am Hochreck‘ ist“. 

Deshalb sei es auch nicht mit dem Ankreuzen und Unterschreiben eines Formulars getan. „Schließlich behält sich der Insolvenzverwalter vor, die Forderungen – obwohl die Anmeldungen vom ihm selbst ausgefüllt wurden – ganz oder teilweise zu bestreiten.“ 

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Außerdem sollten Anleger bedenken: „Es nicht damit getan ist, nur einmal eine Anmeldung vorzunehmen und eine Gläubigerversammlung zu besuchen.“ Denn: „Das Anmelden der Insolvenzforderung ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein Prozess.“

Marc Gericke, Göddecke Rechtsanwälte

Schritte im Insolvenz-Monitoring

  • Forderungsanmeldung
    Frist:
    Die Insolvenzverwalter forderten in ihrem Rundschreiben an die Anleger zwar dazu auf, ihnen die Forderungsanmeldungen bis zum 29. August zurückzusenden. Doch entscheidend sei die vom Insolvenzgericht München gesetzte Anmeldefrist 14. September.
    Höhe: Anleger sollten zunächst die vom Insolvenzverwalter angegebenen Zahlungsansprüche anmelden, empfehlen die Rechtsanwälte. Konkret seien dies die ausstehende Mietzahlung und Ansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages. „Erst nach Gläubigerversammlung und Prüfungstermin kann auf verlässlicher Tatsachengrundlage über eine Forderungsummeldung entschieden werden.“
    Konflikte: Falls Anleger aber bereits die Forderungsanmeldung des Insolvenzverwalters benutzt haben, könnten einzelne Forderungen nicht akzeptiert werden. „Wir erwarten, dass der Insolvenzverwalter die Mietzahlung zur Tabelle feststellen wird“, heißt es von der Kanzlei Göddecke. „Die Rückkaufangebote für Ihren Container wird er aber wahrscheinlich bestreiten.“ In diesem Fall müsse der Anleger den Insolvenzverwalter vor Gericht verklagen, um nicht auf seinen Anspruch verzichten zu müssen.
  • Klageverfahren
    Zeitplan:
    Im Spätherbst dieses Jahres dürfte die Ende Juli vom Amtsgericht München bestellten Insolvenzverwalter von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte die garantierten Mietzahlungen festgestellt und die Rückkaufangebote für die Container bestritten haben, erwarten die Rechtsanwälte Göddecke und Gericke. Möglicherweise hätten sie bis dann auch bereits Angaben zu der erwarteten Insolvenzquote gemacht. Mit diesem Anteilswert kann sich der Anleger näherungsweise errechnen, welchen Zahlungsbetrag er bei Abschluss des Insolvenzverfahrens erhalten dürfte (Insolvenzquote x festgestellte Forderungen).
    Optionen: „Hinsichtlich der bestrittenen Forderung muss sich der Anleger entscheiden“, erklären die Anwälte der Kanzlei Göddecke: „Er kann den finanziellen Verlust akzeptieren, den Insolvenzverwalter gerichtlich auf Feststellung der Forderung verklagen oder aber die Rücknahme und Neuanmeldung seiner Insolvenzforderungen erwägen.“
    Entscheidung: Für welche der drei finanziell bedeutenden Möglichkeiten sich Anleger entscheiden sollten, könne man derzeit nicht sagen. „Der Grund ist klar: die relevanten Tatsachen liegen noch nicht auf dem Tisch“, so Göddecke und Gericke. „Neben der individuellen Situation des Anlegers wird insbesondere das Verhalten des Insolvenzverwalters beim Prüfungstermin und die Informationslage nach der Gläubigerversammlung entscheidend sein.“

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