Continentale mit Unisex-Check
Versicherten, die nach einer Vertragsänderung nicht in den Unisex-Tarif wechseln wollen, bietet Continentale darüber hinaus den sogenannten Unisex-Retter an. Damit bleiben die Kunden selbst dann im alten Vertragstarif, wenn sie nach dem 21. Dezember 2012 Änderungen vornehmen.
Hintergrund: Bestehende Verträge sind zwar grundsätzlich nicht von der Unisex-Regelung betroffen. Frühere Versicherungsbedingungen sehen aber in der Regel vor, dass Änderungen in einem neuen Vertrag nach dem dann jeweils gültigen Tarif erfolgen – nach dem 21. Dezember 2012 also gemäß den dann gültigen Unisex-Tarifen.
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