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Corona-Krise Diese Policen erleben einen Nachfrage-Boom

Von in AnalysenLesedauer: 6 Minuten
Volkswagen-Mitarbeiter
Volkswagen-Mitarbeiter: In der aktuellen Wirtschaftskrise setzte Deutschlands größter Autobauer die Produktion vorübergehend aus. | Foto: imago images / ZUMA Wire

Der (Rechts-)Streit ist programmiert: „Viele Arbeitgeber zahlen aktuell kein Gehalt aus“, berichtet Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. „Begründet wird das gern mit der Corona-Krise.“ Den betroffenen Arbeitnehmern empfiehlt er aus seinen mehr als zwei Jahrzehnten Berufserfahrung, das vorenthaltene Geld „höflich, wertschätzend und unmissverständlich“ innerhalb einer 14-tägigen Frist einzufordern.

Manchmal hilft’s, doch längst nicht immer. Allzu oft müssen seine Klienten Bredereck zufolge vor dem Arbeitsgericht klagen, was aber nur vor Ablauf vertraglicher Ausschlussfristen möglich sei. Solche versteckten Fallstricke zeigen: Auch wenn bei arbeitsrechtlichen Prozessen in der ersten Instanz kein Anwaltszwang gilt, sind viele Leidtragende des sogenannten Shutdowns auf die Hilfe eines juristischen Profis angewiesen. Das gilt beispielsweise auch bei den rechtlichen Streitfragen zur Arbeit im Homeoffice oder in Covid-19-Quarantäne, ergänzt Bredereck.

Noch mehr Zoff als Kurzarbeit verspricht das Thema Jobverlust infolge der Corona-Krise. Laut Bundesagentur für Arbeit wuchs die Zahl der Arbeitslosen im April gegenüber dem Vorjahresmonat um 415.000 auf 2.644.000. Und in den kommenden Monaten dürfte sich der Anstieg wegen der anhaltenden Wirtschaftsflaute noch fortsetzen.

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Die Kündigungen sind laut Bredereck unter bestimmten Umständen durchaus rechtens – zum Beispiel dann, wenn der Betrieb dauerhaft verkleinert werden muss (betriebsbedingte Kündigung) oder wenn der Arbeitnehmer trotz Infektion zur Arbeit geht und Kollegen ansteckt (verhaltensbedingte Kündigung).

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