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Corona-Krise Diese Policen erleben einen Nachfrage-Boom

Von in AnalysenLesedauer: 6 Minuten
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Doch statt Rechthaberei sollte die Assekuranz jetzt Kulanz beweisen, fordert Andreas Heinsen, Vorstand des öffentlichen Versicherers Örag, in einem Beitrag für das Magazin „Versicherungswirtschaft“: „Negativschlagzeilen, die sich viele Versicherer gerade beim Thema Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungversicherung eingefangen haben, sollten sie sich beim Rechtsschutz ersparen“. Das „Im-Regen-stehen-lassen-Image“ sei nur schwer aus den Köpfen zu bekommen und bremse den Vertrieb dauerhaft.

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Dessen Mitarbeiter werden selbst schnell zur Zielscheibe wütender Kunden, warnt Ralf Werner Barth. „Das deutsche Strafrecht birgt gerade für Finanzberater manche überraschende Risiken“, so der Vorstand der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler. „Kommt es zu einer Strafanzeige gegen Vermittler, nehmen die Prozesse immer wieder ungeahnte Verläufe.“ Daher sei ein speziell zugelassener Strafverteidiger zwingend notwendig, so Barth weiter. „Dessen Honorarsätze trägt der angezeigte Vermittler in jedem Falle selbst. Es sei denn, er hat eine Strafrechtsschutzversicherung.“

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