Bis zum Frühjahr 2024 war sie Deutschlands wichtigste Cum-Ex-Ermittlerin, dann wechselte sie als Geschäftsführerin zur NGO „Bürgerbewegung Finanzwende“: Die ehemalige Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker warnt jetzt in einem Interview: Der Cum-Ex-Steuerraub geht weiter – trotz jener Gesetzesänderung von 2012, die derartige Deals eigentlich unterbinden soll.  

„Die Täter müssen die Deals vielleicht etwas anders abwickeln, möglich sind sie aber definitiv immer noch“, erklärt die 51-jährige Juristin. Als Beleg führt sie eine noch 2016 von mutmaßlichen Kriminellen aufgesetzte Stiftung an, die für Cum-Ex-Deals genutzt worden sei. Ähnliche Konstrukte nach dem Prinzip „Cum-Ex“ und „Cum-Cum“ hält Brorhilker weiterhin für denkbar. 

Schwachstellen bei der Kontrolle 

Das grundlegende Problem: Die Strafverfolgung endet faktisch an der deutschen Grenze, während Banken und Steuerberater große Datenmengen in „nahezu rechtsfreie Räume“ verlagerten. „Die Banken wissen: Keiner kann es uns beweisen“, konstatiert Brorhilker.

Das Kontrolldefizit könne durch bestehende Regelungen nicht behoben werden. Denn während Finanzbehörden etwa bei einem Friseursalon oder einem Schnellimbiss das Kassensystem auf Manipulationen überprüfen könnten, seien die technischen Systeme von Banken so gesichert, dass kein Staat ohne deren Mithilfe an die Daten komme, beklagt Brorhilker. 

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Die Aufklärung werde zusätzlich durch strukturelle Defizite erschwert. Es mangele in Deutschland an spezialisierten und erfahrenen Staatsanwälten. Die übliche Rotation zwischen verschiedenen Abteilungen verhindere, dass Beamte sich die nötige Expertise aufbauten. „Im Ergebnis haben die Ermittler nicht genug Zeit, sich in die komplexe Cum-Ex-Materie einzuarbeiten. Teils sind Ermittler damit befasst, die keinerlei Prozesserfahrung haben“, kritisiert die Ex-Chefermittlerin. 

Ermittlungsbehörde nach Vorbild Österreichs 

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin in rund 120 Cum-Ex-Ermittlungsverfahren gegen rund 1.700 Beschuldigte. Notgedrungen konzentriere sie sich dabei auf kleinere, leichter abzuarbeitende Fälle, erklärt Brorhilker. „Die großen Fälle bleiben liegen“, resümiert sie. 

Die Juristin fordert grundlegende Reformen: Eine zentrale Behörde nach österreichischem Vorbild solle die Bekämpfung schwerer Wirtschaftskriminalität koordinieren. Derzeit hakt es jedoch bei der Zusammenarbeit zwischen Finanzaufsicht Bafin, Bundeszentralamt für Steuern, Betriebsprüfern des Bundesfinanzministeriums und den Landesfinanzbehörden. 

Das passiert bei Cum-Ex-Geschäften

Cum-Ex-Deals erreichten ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011. Dabei schufen Banken und Investoren durch ein komplexes Verwirrspiel mit Aktien rund um den Dividendenstichtag die Möglichkeit, sich Steuern erstatten zu lassen, die nie gezahlt wurden. Der Bundesgerichtshof stellte 2021 klar, dass diese Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Bei den verwandten Cum-Cum-Deals generierten Banken illegale Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. 

Laut dem Bundesfinanzministeriums (BMF) hatte sich der deutsche Fiskus Ende 2023 von abgeflossenen Cum-Ex-Geldern in zweistelliger Milliardenhöhe erst 3,1 Milliarden Euro endgültig zurückgeholt. 380 Fälle mit einem Volumen von 3,8 Milliarden Euro werden noch bearbeitet.