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Cum-Ex-Schlüsselfigur Ehemaliger Steueranwalt Hanno Berger zu acht Jahren Haft verurteilt

Pforte des Landgerichts Bonn: Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger wurde hier verurteilt.
Pforte des Landgerichts Bonn: Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger wurde hier verurteilt. | Foto: Imago Images / Marc John

Das Landgericht Bonn hat Hanno Berger wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Steueranwalt als Berater der Warburg Bank für einen Steuerschaden von über 250 Millionen Euro mitverantwortlich war. Berger gilt als zentrale Figur beim Cum-Ex-Steuerraub, bei dem sich Investoren nach diversen Aktiengeschäften einmal gezahlte Kapitalertragssteuern doppelt erstatten ließen – und somit den Fiskus schädigen konnten.

Bergers Verteidigung hatte im Vorfeld des Urteils geurteilt, dass ihr Mandant vor 2009 nicht vorsätzlich gehandelt habe. Die Cum-Ex-Deals sollen ab 2006 für mehrere Jahre lang angedauert haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen neun Jahre Haft für Berger gefordert. Das mögliche Höchstmaß lag bei 15 Jahren. Neben der Haftstrafe soll Berger gemeinsam mit einem ehemaligen Geschäftspartner fast 30 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen. Das jetzige Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Ein weiterer Prozess gegen Berger läuft am Landgericht Wiesbaden.

 

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Berger arbeitete bis 1996 selbst für die Steuerbehörden. Dann wechselte er zu diversen Steuerkanzleien, ehe er sich 2010 mit einem Geschäftspartner selbstständig machte. Neben der Warburg Bank beriet er wohl auch Fonds, die über das Bankhaus Sarasin vertrieben wurden sowie das Family Office des inzwischen verstorbenen Immobilieninvestors und Milliardärs Raphael Roth. In diesem Zusammenhang wurden vor kurzem auch zwei ehemalige Wealth Manager der Hypovereinsbank verurteilt, die an den Cum-Ex-Deals beteiligt gewesen sein sollen.

 

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