„Bis zu 41 Prozent günstiger als der Wettbewerb“ – mit dieser Aussage wirbt die DA Direkt, Online-Direktversicherer und Tochtergesellschaft der Zurich Gruppe Deutschland derzeit auf ihrer Website für die Kfz-Versicherung und bezieht sich auf einen Prämienvergleich für ein VW-Fahrzeug. Genannt werden auch Mitbewerber, allesamt deutlich teurer. An der Spitze der Grafik steht die Gothaer mit einem Preis von 1.029,60 Euro. 

Mit Rabatt angeblich 41 Prozent günstiger im Marktvergleich

Bei der DA Direkt soll die Prämie für Neukunden beim Modell „Passat Variant 2.0 TSi“ hingegen bei gerade 610,36 Euro liegen. Versehen ist das Ganze mit einem kleinen Hinweis: „inklusive Rabatt“. Dieser Rabatt ist es, der derzeit für Diskussionen sorgt. Es handelt sich um einen sogenannten „Black-Week-Rabatt“ von 20 Prozent, der bis zum 30. November gilt, dem typischen Ende der sogenannten Kfz-Wechselsaison.

Große Werbeoffensive 

Die Aktion wird derzeit außergewöhnlich offensiv beworben. In redaktionell anmutenden Beiträgen, die oft wie der Check einer Versicherungspolice daherkommen, wird auf das DA-Direkt-Angebot aufmerksam gemacht. Doch sind diese Beiträge Werbeanzeigen, sogenannte Advertorials. Sie finden sich beispielsweise in den Online-Angeboten von „Spiegel“, „Autor Motor Sport“, „Berliner Morgenpost“, „RTL“ oder „NTV“.

Die Zurich-Tochter setzt damit voll auf einen aktuellen Trend im Handel, bei dem viele Anbieter rund um den „Black Friday“ mit besonders starken Rabatten werben. Mittlerweile hat sich der aus den USA stammende Aktionstag zum Start der Weihnachtseinkaufssaison zur Aktionswoche gemausert. Doch Versicherungen waren bei diesem Geschäft bisher außen vor. Ausnahme ist die DA Direkt, die schon 2021 mit einer derartigen Aktion auffiel. Damals betrug der Rabatt 15 Prozent. 

Kritik von Vermittlern und Branchenkennern 

Als erstes berichtete das Fachportal „Versicherungsmonitor“ kritisch über das Thema. In einem Kommentar heißt zur „Black-Week“-Aktion der DA Direkt: „Wer so um Neukunden wirbt, gefährdet die Glaubwürdigkeit der ganzen Branche“. Diese bereite Autobesitzer seit Monaten wegen technischer Verluste und einer immer höheren Inflation darauf vor, dass es mit den Prämien weiter nach oben geht. 

Bei Maklern kommt die Aktion derweil nicht gut an. In der größten Community für Vermittler bei Facebook schreibt Pierre Esser: „Für mich ist das Aktionismus und eine Form, sein Image aufzupolieren. Eigentlich schreibt die Zurich mit Ihrer Tochter Verluste, hinzu kommt das, sie einen großen Bogen um Makler macht.“

Stefan B. Schnepf kommentiert: „Es ist schwer, so etwas den langjährigen Bestandskunden zu erklären. Rabatte zum Neukundenfang, während der Bestandskunde verarscht wird. Ich finde so was äußerst fragwürdig und unseriös.“

Ein Ausschließlichkeitsvertreter drückt es in der Facebook-Gruppe so aus: „Es gab schon immer, und es wird sie immer geben, Gesellschaften, die die Sau durch Dorf treiben, um im Bereich der Kfz-Versicherung Prämien zu generieren.“

Blogger und Branchenexperte Stephan von Heymann kann sich mit der Aktion ebenfalls nicht anfreunden: „Der riesige Rabatt passt so gar nicht zum restlichen Markt, wo die Preise eher steigen. Für mich ist das einfach nur Werbung. Klingt erstmal nett, aber die Wahrheit zeigt sich halt wie immer erst im Schaden und bei der nächsten Beitragsrechnung.“ Es gehe offenbar nur darum, notfalls unter Marktpreis anzubieten, um sich Marktanteile zu sichern.

Von Heymann fühlt sich an Rabatt- oder Unterdeckungsaktionen anderer Anbieter erinnert, die sich am Ende nicht ausgezahlt hätten und nennt als Beispiel das Insurtech Neodigotal. Sein Fazit: „Kein Versicherer kann dauerhaft gegen die echten Schadenkosten gewinnen.“ 

Bafin sieht potenzielle Risiken mit Aufsichtsregeln bei Rabattaktionen

DAS INVESTMENT hat auch bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) nachgefragt, was von der Aktion aus aufsichtsrechtlicher Sicht zu halten ist. Man wolle sich nicht zum Einzelfall äußern, auch seien Rabattmöglichkeiten des Vertriebs nicht per se zu beanstanden, so ein Sprecher.

Doch bestehe aus aufsichtlicher Sicht die Erwartung, dass die Bepreisung der angebotenen Versicherungsprodukte dem Grundsatz der Risikobasiertheit und den Vorschriften der Wohlverhaltensaufsicht folgt. Dies gelte auch bei Rabattaktionen, „Pauschale hohe Rabattierungen können mit diesen Grundsätzen potenziell in Konflikt stehen“, schreibt der Bafin-Sprecher.

Es könne beispielsweise nicht sein, dass eine Kundengruppe in Extremfällen für ein Versicherungsprodukt doppelt so viel zahlt wie eine andere Kundengruppe mit einem identischen Risiko. Infrage stünde dann unter anderem ein angemessener Kundennutzen. Dies gelte speziell auch für die Kfz-Versicherung mit den deutlich gestiegenen Schadenaufwendungen der vergangenen Jahre.

Die Bafin erwarte, dass die Versicherer die gestiegenen Aufwendungen bei ihrer Tarifierung – und entsprechend auch bei etwaigen Rabattaktionen – angemessen berücksichtigen. Dauerhaft defizitäre Sparten akzeptiere man nicht. Die Bafin wolle auch in der Schaden- und Unfallversicherung ihr aufsichtsrechtliches Instrumentarium nutzen, um, ausgehend von diesen Vorgaben, Ausreißer zu Lasten der Kunden zu identifizieren. Gegen „schwarze Schafe“ werde man bei aufsichtsrechtlichen Verstößen vorgehen.