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DAI, DSW und DDV fordern „Anleger sollen Totalverluste weiterhin verrechnen können“

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern drei große Verbände der Finanzbranche, die Große Koalition möge ein bestimmtes Gesetzesvorhaben wieder zurücknehmen. Den Verbänden geht es um geplante  Änderungen an der Einkommensbesteuerung. Die Kritik kommt vom Deutschen Aktieninstitut (DAI), dem Deutschen Derivate Verband (DDV) und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Das Reformvorhaben verbirgt sich im Referentenentwurf zu einem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, den das Bundesfinanzministerium mit Datum 9. Oktober 2019 auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

„Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, das Einkommensteuergesetz dahingehend zu ändern, dass Totalverluste aus Wertpapiergeschäften nicht mehr mit Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden dürfen“, heißt es von DAI, DSW und DDV. Die Steueränderungen würden es Verbrauchern schwerer machen, mittels Aktien und Anleihen Vermögen aufzubauen.  Auch eine Absicherung von Depots durch Optionsscheine würde dann „erheblich unattraktiver und verteuert“.

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Der Änderungsvorschlag widerspreche dem sogenannten Nettoprinzip, demzufolge Gewinne besteuert und Verluste steuermindernd berücksichtigt werden sollten, beklagt man bei den Verbänden. Ein vom DDV in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten rate, „die vorgeschlagene rein fiskalisch motivierte Korrekturgesetzgebung ernsthaft zu überdenken.“

„Wenn der Aktionär Aktien mit Verlust verkauft, darf er diese mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Geht das Unternehmen, in das er investiert hat, dagegen pleite und der Aktionär erleidet einen Totalverlust, soll er dies, wenn es nach dem Vorstoß des Bundesfinanzministeriums geht, nicht mehr tun dürfen“, empört sich Christine Bortenlänger, geschäftsführende Vorständin des DAI.

Bei den Verbänden befürchtet man auch, dass die geplante Änderung hiesige Verbraucher noch skeptischer gegenüber Kapitalmarktanlagen stimmen könnte – immerhin wird ihnen ein höheres Risiko zugeschanzt. „Im Niedrigzinsumfeld ist das besonders problematisch, weil nur durch das Eingehen höherer Risiken positive Renditen erwirtschaftet werden können. Höhere Risiken müssen aber gemanagt werden, und die Kosten für die Absicherung, das sogenannte Hedging, müssen weiterhin steuerlich geltend gemacht werden können“, fordert Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des DDV.

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