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Damit Geringverdiener nicht für Sozialämter von morgen sparen BVK: Riester-Rente muss zum Schonvermögen zählen

Wer im Alter nicht genug Geld zum Leben hat, erhält die staatliche Grundsicherung in Höhe von durchschnittlich 750 Euro. Doch diese Leistungen werden nur gezahlt, wenn die gesetzliche und die private Rente zusammen nicht zum Leben reichen. Dabei werden auch Zahlungen aus der Riester-Rente berücksichtigt. So werden Menschen, die Geld in einen Riester-Vertrag eingezahlt haben, mit denjenigen ganz ohne Altersvorsorge auf eine Stufe gestellt. 

„Damit wissen heute viele Geringverdiener, dass sie für die Sozialämter von morgen sparen“, sagt der BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die Riester-Rente im Alter zum Schonvermögen zu zählen. Damit würde man die staatlich geförderte Altersvorsorge attraktiver für Geringverdiener machen. 

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