24-Stunden-Pflege „Dann muss man mit 5.000 Euro im Monat rechnen“
Frage: Was leistet die 24-Stunden-Pflege?
Birger Mählmann: Bei der 24-Stunden-Pflege wohnt die Pflegekraft meist im gleichen Haushalt wie der Pflegebedürftige. So entlastet sie nicht nur die Angehörigen, die durch die Pflege seelisch oder körperlich überfordert sein können, sondern garantiert gleichzeitig eine individuelle und professionelle Betreuung im eigenen Zuhause. Zusätzlich unterstützt die Pflegekraft im Haushalt und übernimmt beispielsweise Einkäufe sowie das Kochen, Putzen oder Aufräumen. Zu den weiteren Aufgaben gehören: Hilfe bei der Körperhygiene wie Waschen oder Zähneputzen, Begleitung bei Arztbesuchen oder gemeinsame Unternehmungen, beispielsweise Spaziergänge. Somit spielt die Pflegekraft auch eine wesentliche Rolle als Sozialkontakt für den Pflegebedürftigen.
Wie engagiert man die richtige Pflegekraft?
Mählmann: Wer sich für das Modell einer 24-Stunden-Pflege entschieden hat, kann die Betreuung über drei verschiedene Wege organisieren: Interessierte haben zum Beispiel die Option, selbst zum Arbeitgeber der Betreuungskraft zu werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Vertrag mit einer selbstständigen Betreuungskraft abzuschließen.
Ein sehr gängiges Modell ist es, die Pflegekraft über eine Entsendefirma zu beauftragen. In diesem Fall sind Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen lediglich Auftraggeber. Die Agentur ist dann zugleich der Arbeitgeber, eine deutsche Vermittlungsagentur übernimmt die Abwicklung und Kommunikation. Stellen Pflegebedürftige oder Angehörige eine Pflegekraft hingegen fest an, müssen sie für die Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts sorgen. Sie unterliegen so allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dazu gehören zum Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Versicherungsschutz, Einhaltung der Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche.
Hallo, Herr Kaiser!
Was sollten Interessenten beachten?
Mählmann: Pflegebedürftige haben ihre 24-Stunden-Pflegekraft Tag und Nacht um sich und sollten sich mit dieser Person wohlfühlen. Das gilt ebenso für die Angehörigen. Bei der Wahl einer Agentur sollte man unter anderem darauf achten, dass sie schon lange in der Pflege tätig ist. Ebenso wichtig ist es, dass das Beschäftigungsverhältnis legal ist – also die Pflegekraft sozialversichert ist. Je nach Modell übernimmt das die Agentur oder der Pflegebedürftige beziehungsweise die Angehörigen.
Kommt der Arbeitnehmer aus dem Ausland, muss der Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen. Diese stellt die Sozialversicherung im Heimatland aus. Damit im Arbeitsalltag alles reibungslos verläuft und die Betreuung auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt ist, empfiehlt es sich, die Aufgaben im Vorfeld genau abzusprechen.
Weitere wichtige Fragen, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen je nach Modell mit der Agentur oder der Pflegekraft klären sollten, sind: Ist bei Krankheit der Betreuungskraft ein Ersatz gewährleistet? Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten? Wie ist die Arbeits- und Freizeit geregelt, wie sieht es mit den Deutschkenntnissen der Pflegekraft aus?