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24-Stunden-Pflege „Dann muss man mit 5.000 Euro im Monat rechnen“

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Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Mählmann: Beim Entsendemodell zahlen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen festen monatlichen Betrag, der bei circa 2.000 Euro liegt. Beauftragen sie eine selbstständige Pflegekraft, belaufen sich die Kosten hierfür auf 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat. Wer sich dafür entscheidet, selbst Arbeitgeber zu sein und die Pflegekraft direkt anstellt, muss mit rund 5.000 Euro im Monat rechnen.
 
Muss man das alles selbst bezahlen?

Mählmann: Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse keine Kosten für eine 24-Stunden-Pflege. Es gibt allerdings die Möglichkeit, verschiedene Zuschüsse zu erhalten. Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegegeld von der Pflegekasse. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Außerdem steht Pflegebedürftigen, die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ nutzen, ein sogenannter Entlastungsbetrag zu. Unabhängig vom Pflegegrad erhalten sie monatlich 125 Euro von der Pflegekasse.

Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit oder Erholungsurlaub verhindert sind und die 24-Stunden-Pflegekraft nur in einem bestimmten Zeitraum aushelfen soll, können sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Zuschüsse für die sogenannte Verhinderungspflege stellen. Der Betrag liegt bei maximal 1.612 Euro im Jahr. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Auch diese springt ein, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Je nach Voraussetzungen erhöht sich der Zuschuss dadurch auf 2.418 Euro oder maximal 3.224 Euro.

Aber auch bei der Steuer lässt sich sparen: Da die Pflegekraft unter anderem Unterstützung im Haushalt leistet, kann ihre Tätigkeit als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuererleichterung beträgt 20 Prozent auf einen jährlichen Maximalbetrag von 20.000 Euro.

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