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Bafin warnt Daran lassen sich unseriöse Kreditvermittler erkennen

Von in RegulierungLesedauer: 2 Minuten
Logo der Bafin am Sitz der Finanzaufsicht in Frankfurt
Logo der Bafin am Sitz der Finanzaufsicht in Frankfurt: Die Bafin erläutert, woran Verbraucher Kreditbetrüger erkennen können. | Foto: imago images / Hannelore Förster

Wenn ein Kreditanbieter schnelle Hilfe aus finanziellen Notlagen verspreche und dabei weder Sicherheiten fordere noch prüfe, ob der Kunde überhaupt solvent ist, sollten Verbraucher hellhörig werden. Diesen Tipp gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf ihrer Internetseite. Die Behörde betont: Kreditvermittler dürften selbst keine Kredite vergeben, sondern müssten Anfragen stets an Banken weiterleiten. Die Institute wiederum seien verpflichtet, potenzielle Schuldner auf ihre Kreditwürdigkeit hin abzuklopfen.

Betrügerische Kreditvermittler – die Bafin nennt explizit Anbieter aus Frankreich – nutzten oft Briefköpfe von Regierungsbehörden, um sich einen seriösen Anstrich zu geben. Noch bevor die Bank das Darlehen gewährte, verlangten sie Gebühren von den Kunden, das Geld bleibe aber aus. Die Vermittler seien dann für die Kunden oft nicht mehr greifbar.  

Mit Blick auf den Schweizer Markt warnt die Bafin: Dortige Angebote verkleideten sich mitunter nur als gewöhnlicher Kreditvertrag. In Wahrheit unterzeichneten Kunden einen Vertrag zur Schuldensanierung – mit hohen Kosten.

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Verbraucherzentralen hätten noch eine andere Betrugsmasche beobachtet: Unseriöse Kreditvermittler schickten Kunden letztlich ungültige Vertragsunterlagen und strichen per Nachnahme Gebühren dafür ein. Ein anderer Trick: Der Kredit wird zusammen mit einer Prepaid-Kreditkarte vermittelt. Für die Karte fallen dem Verbraucher hohe Kosten an, selbst wenn kein Kreditvertrag zustande kommt.

Kreditvermittler fallen nicht unter die Aufsicht der Bafin, stattdessen ist die Gewerbeaufsicht der Bundesländer für sie zuständig. Verbraucher sollten Beschwerden mit Bezug auf Kredite an die zuständigen Gewerbeämter, an Verbraucherzentralen oder an die Polizei richten, rät die Behörde. Für ausländische Anbieter seien die Aufsichten der jeweiligen Länder zuständig.

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