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Unterm Mikroskop Die Berufsunfähigkeitsabsicherung eines Chefarztes

Notaufnahme im Krankenhaus
Notaufnahme im Krankenhaus: MLP-Berater Thomas Schwarz erklärt, worauf Ärzte bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten. | Foto: Imago Images / Shotshop

In meinem Praxisbeispiel kam ein Chefarzt auf mich zu, der seine bestehende Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) überprüfen und gegebenenfalls erweitern wollte. Er hatte das Thema in den vergangenen Jahren immer wieder vor sich hergeschoben, nun sollte es endlich geklärt werden. Neben den wichtigsten Kriterien einer BU stellte der Kunde die Frage: Wie kann ich im BU-Fall meinen aktuellen Lebensstandard halten? Dabei sollte insbesondere auch die jüngst erfolgte Immobilien-Finanzierung in den Blick genommen werden, aufgrund derer die monatliche Liquiditätsbelastung deutlich gestiegen war.

Im ersten Schritt galt es abzuklären, ob eine zusätzliche Absicherung aufgrund der gesundheitlichen Begebenheiten überhaupt noch möglich wäre. Immerhin ist der Kunde schon 48 Jahre alt und sein Gesundheitszustand aufgrund einer Vorerkrankung beeinträchtigt. Es war also absehbar, dass nur eine BU mit nachverhandelbarem Ausschluss infrage käme. Da aber für den Chefarzt die Wahrscheinlichkeit, aufgrund der bestehenden Vorerkrankung auszufallen, als äußerst gering eingeschätzt wurde, sprach nichts gegen den Abschluss einer lückenhaften Absicherung.

 

 

Ein genauer Blick auf Vermögen und Finanzierung wegen des Wunsches, den heutigen Lebensstandards zu erhalten, habe ich eine Ausgaben- sowie Gesamtvermögens-Übersicht erstellt. Letztere berücksichtigt auch Erbschaften, die aller Voraussicht nach in das Vermögen einfließen werden. Vorhandenes Vermögen kann genutzt werden, um sich bis zum Ruhestand über Wasser zu halten und spielt deshalb eine wichtige Rolle bei der BU-Absicherung.

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Auch ist ein Blick auf bestehende Finanzierungen unerlässlich: Laufende Tilgungs- und Zinszahlungen haben Auswirkungen auf die Restschuld nach Zinsbindungsende und damit auf die Vermögensentwicklung. Ich sprach mit meinem Kunden über die Immobilien-Annuität, die Zinsfestschreibung sowie die Laufzeit, was weitere Fragen aufwarf: In welchem Umfang soll die Immobilie im BU-Szenario berücksichtigt werden? Würde er diese im Notfall verkaufen?

Wir betrachteten zwei Varianten im BU-Szenario näher:

  1. Das Halten der Immobilie mit der bisherigen Finanzierung
  2. Den Immobilienverkauf und Wohnen zur Miete mit zum Beispiel 2.500 Euro Mietkosten monatlich

Für eine fundierte Entscheidung war es nötig, die Restschuld im Zeitverlauf zu betrachten. Daraufhin entschied sich der Kunde dafür, die Immobilie nicht unbedingt halten zu müssen und diese im Notfall zu verkaufen. Weiterhin zeigte sich: Die Finanzierung der Immobilie war nicht bis zum Ende solide durchgeplant und die laufenden monatlichen Ausgaben reichten nicht für die vollständige Tilgung zum gewünschten Zeitpunkt – das war dem Kunden allerdings nicht klar.

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