In der PKV Darauf müssen Versicherte bei Krankschreibung achten
Richtig heißt aber nicht pauschal
Denn auf der anderen Seite müssen wir uns Gedanken darüber machen, welche Kosten im Falle der Krankheit weiterlaufen. Wer aus beruflicher Situation heraus einen Anspruch auf einen Firmenwagen hat und dort diesen mit einem Prozent geldwertem Vorteil versteuern muss, der sollte sich auch hier Gedanken machen, wie diese Kosten langfristig weiterzutragen sind. Denn nur weil sie längerfristig krankgeschrieben sind, endet der geldwerte Vorteil und die dort zu erbringende Bezahlung an den Arbeitgeber nicht. In den meisten Fällen gibt es zudem auch gar kein privates Auto, so ist alles deshalb das Geschäftsfahrzeug weiterzunutzen. Um einen möglichst optimalen Bedarf für das Krankentagegeld zu ermitteln, rechnen wir rückwärts.
- Machen Sie sich bitte zunächst einmal Gedanken, welcher Betrag am Monatsende netto zur Verfügung stehen muss. Wenn Sie diesen Betrag ermittelt haben, dann beginnen wir die Rechnung jetzt rückwärts.
- Zunächst einmal addieren wir zu diesem Betrag eine vereinfachte Pauschale von 10 Prozent. Diese zehn Prozent des ursprünglichen Bruttoeinkommens. sollten problemlos dafür ausreichen, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag zu zahlen.
- Doch weiter geht es bei den Kosten, denn auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind weiter zu zahlen. Es ist hier ausdrücklich zu berücksichtigen, dass auch der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung nicht weitergezahlt wird. Auch diesen Teil müssen wir also vollständig über das Krankentagegeld abfedern.
Wir addieren also zu unserem Nettobedarf den Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 10 Prozent des Bruttoeinkommens und weiterhin den vollständigen Beitrag zur privaten Krankenversicherung, inklusive des bisher vom Arbeitgeber gezahlten Teils. Haben Sie Beitragsanteile für die Kinder oder weitere Familienangehörigen, so sind auch diese zu addieren, denn auch diese laufen während ihrer Krankheit weiter. So lassen sich auch krankgeschrieben alle Kosten begleiten und Sie rutschen nicht in ein finanzielles Problem.
Da der Arbeitgeber nun keine Leistung mehr erbringt, muss der gesamte Beitrag zur privaten Krankenversicherung selbst aufgebracht werden. Schaut man sich manche Seiten im Netz an, wird dort oftmals der Tipp gegeben, man könne die Leistung ja reduzieren. Dieses hat zwei große Probleme. Das erste Problem bei einer Reduzierung der Tarife und Beiträge im Krankheitsfall reduzieren Sie die, dann gerade nötig gewordenen und so wichtigen, Leistungen. Es kann also nicht das Ziel sein, den Leistungsumfang einer Krankenversicherung dann zu reduzieren, wenn ich ihn aus gesundheitlichen Gründen so dringend brauche.
Auch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kommt nicht infrage, da es den gleichen Effekt hätte und sie nur finanziell weiter belastet. Das zweite Problem an diesem Vorgehen wäre, dass sie eine Rückkehr in den alten Versicherungsschutz nur noch mit einer neuen Gesundheitsprüfung darstellen können. Es sei denn, der Versicherer hätte hierfür besondere Regelungen oder Optionen.