Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

In der PKV Darauf müssen Versicherte bei Krankschreibung achten

Von in AnalysenLesedauer: 7 Minuten
Seite 3 / 3

Krankgeschrieben – wie und wann erfolgt die Zahlung?

Sind Sie nun längerfristig erkrankt? Endet nach der sechsten Woche jedwede andere Zahlung von außen? Ihre private Krankenversicherung zahlt dann jedoch ein tägliches Krankentagegeld, und zwar Tag genau für jeden Kalendertag. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es ein Wochentag, ein Wochenende oder ein Feiertag ist. Es wird hier eine kalendertägliche Leistung erbracht. Wichtig zu beachten hierbei:

Die Leistung wird nachträglich erbracht. Auch wenn der Arzt Sie heute zum Beispiel für die nächsten zwei Wochen krankschreibt und Sie hiermit eine Bescheinigung in der Hand halten, bekommen Sie das Krankentagegeld rückwirkend ausgezahlt. Schließlich könnte es sein, dass sich der Gesundheitszustand auch innerhalb der voraussichtlichen Krankschreibung wieder verbessert. Der Beitrag zur PKV wird auch hier NICHT verrechnet oder gestundet, sondern nochmal weiter abgebucht.

Wie genau die Geltendmachung von Leistungsansprüche in der privaten Krankenversicherung funktioniert und was ein Pendelattest ist, habe ich. Sie ahnen es schon, in einem weiteren Beitrag ausführlich beschrieben. Das Prozedere ist etwas anders als das, was Sie noch aus der gesetzlichen Krankenkasse kennen.

Krankgeschrieben – wie läuft es ab?

Die wichtigsten Punkte, die Sie also mitnehmen sollten in Bezug auf das Tagegeld in der privaten Krankenversicherung, sind:

  • Nur mit der richtigen KT Höhe entsteht ein vernünftiger Versicherungsschutz.
  • Berücksichtigen Sie alle Nebenkosten, wie den geldwerten Vorteil.
  • Bedenken Sie auch eventuelle Beiträge für Familienangehörige.
  • Passen Sie das Tagegeld regelmäßig an Ihren Bedarf an?
  • Überprüfen Sie mindestens einmal jährlich die Höhe des Krankentagegeldes und ob es hier einen entsprechenden Anpassungsbedarf gibt.
  • Und zu guter Letzt stimmen Sie, dass Krankentagegeld unbedingt auf die Berufsunfähigkeit ab.
Bild

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Versicherungs-Newsletter bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Assekuranz. Jetzt gratis abonnieren!

Go

Haben Sie heute eine Versicherung für das Risiko der Berufsunfähigkeit, so sollte diese vertraglich und auch von der Höhe zu dem Krankentagegeld passen Arbeitsunfähigkeitslauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen keinesfalls die Leistung eines Krankentagegeldes ist. Zum Abschluss noch ein wichtiger Punkt:

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine 78 Wochenfrist. Nach Ablauf der 78 Wochen spricht man von einer sogenannten Aussteuerung. Hier wird dann kein weiteres Krankengeld gezahlt, auch wenn Sie weiterhin nicht in der Lage sind, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, da Sie arbeitsunfähig sind. In der privaten Krankenversicherung kennen wir diese 78 Wochen Frist nicht.

Das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung wird so lange gezahlt, wie sie arbeitsunfähig sind und die Chance auf die Rückkehr in die berufliche Tätigkeit besteht (also nicht Berufsunfähigkeit eingetreten ist).

Der Übergang vom Krankengeld zur Berufsunfähigkeitsrente

Das kann nach wenigen Wochen der Fall sein, kann aber auch Jahre dauern. Gerade im Bereich der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, bei schweren Unfällen oder Krebserkrankungen ist es denkbar, über mehrere Jahre arbeitsunfähig zu sein und dennoch nicht in die Berufsunfähigkeit zu rutschen.

Besteht allerdings Berufsunfähigkeit, so kann auch ein privater Krankentagegeldversicherer seine Leistung einstellen und mit einer kurzen Nachleistungsfrist die Zahlung beenden. Warum dieser Übergang von Krankentagegeld auf Berufsunfähigkeit Leistung so wichtig ist und warum es elementar entscheidend ist, die beiden Produkte aufeinander abzustimmen und gegenseitig zu betrachten, erkläre ich Ihnen in einem anderen Beitrag.




Über den Autor:
Sven Hennig arbeitet seit dem Jahr 2000 als Versicherungsmakler mit Schwerpunkten auf der privaten Krankenversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden