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Im Jahr 2020 Darüber beschwerten sich Verbraucher bei der Bafin

Bonner Standort der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bonner Standort der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Die Behörde betreibt auch eine Schlichtungsstelle für Verbraucher. | Foto: IMAGO / Schöning
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Insgesamt 279-mal beschwerten sich Verbraucher im vergangenen Jahr bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bafin. Das berichtet die Abteilung der Behörde in ihrer Jahresauswertung 2020. Vor allem Bankgeschäfte waren dabei Stein des Anstoßes. Daneben erhielten die Streitschlichter 32 Anfragen, in denen es einfach um Zuständigkeiten, Informationen zum Schlichtungsverfahren oder um Zahlen und Daten ging.

260 der 279 Eingaben habe man 2020 abschließen können, heißt es von der Schlichtungsstelle. Außerdem seien neun Verfahren beendet worden, die noch aus dem Vorjahr stammten. Ein durchschnittliches Schlichtungsverfahren dauert dem Bericht zufolge 60 Tage.

Die meisten Eingaben leiteten die Bafin-Schlichter an die jeweils zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen weiter – denn die Bafin springt nur dann ein, wenn der vorgetragene Streit nicht auch von anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstellen wahrgenommen werden kann.

42-mal beschwerten sich Kunden über im Ausland ansässige Unternehmen. In solchen Fällen verweise man auf die Schlichtungsstellen des jeweiligen Landes, heißt es von der Bafin. Auch mache man Verbraucher auf die Online-Streitschlichtungsplattform der Europäischen Kommission (ODR-Plattform) aufmerksam.

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Bevor sich unzufriedene Finanz- oder Versicherungskunden an eine Streitschlichtungsstelle wenden, sollten sie zunächst immer an das jeweilige Unternehmen herantreten, rät man bei der Bafin. Gegebenenfalls können Probleme auch auf diesem Wege gelöst werden.

Die Einrichtung unter dem Dach der Bafin ist eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle – eine weitere behördliche Stelle betreibt die Deutsche Bundesbank. Die Bafin-Schlichter kümmern sich um Streitfälle im Zusammenhang mit den Regeln des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) – zumindest wenn daran auch Verbraucher beteiligt sind. An sie wenden können sich jedoch nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen. Für Verbraucher sind die Schlichtungsverfahren kostenfrei, die am Verfahren beteiligten Unternehmen zahlen eine Gebühr von 200 Euro.

Die Bafin-Schlichtungsstelle kümmert sich allerdings nur um Streit mit Unternehmen, die auch eine Lizenz nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz besitzen und so von der Behörde beaufsichtigt werden. Für Streitfälle mit kleineren Unternehmen, die eine Zulassung nach Gewerbeordnung besitzen, sind die Bafin-Schlichter nicht zuständig.

In welchen Fällen Verbraucher sich an die Bafin wenden können und wie sie dabei vorgehen sollten, erläutert die Behörde hier >>

Diese Schlichtungsstellen für Finanz- und Versicherungsfragen gibt es in Deutschland

Quelle: Bafin

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