„Provisionsverbot noch weiter in die Ferne gerückt“ Darum lobt BVK-Chef Bafin-Merkblatt zu Kapitallebensversicherungen
Am vergangenen Mittwoch angekündigt, keine Woche später umgesetzt: Am Montag hat die Finanzaufsicht ihr „Merkblatt zu kapitalbildenden Lebensversicherungen“ veröffentlicht.
Man wolle „sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und Interessenkonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden“, heißt es von der Bafin. Künftig müssen Lebensversicherer den „Kundennutzen“ ihrer Policen nachweisen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die neuen Regelungen. „Wir sehen das Bafin-Merkblatt als eine wichtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Damit erhalte Deutschland vor dem Hintergrund der Diskussion um EU-weite Provisionsverbote im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie ein gutes Instrument, um Kunden eine angemessene Rendite zu bieten und sie vor Fehlanreizen im Vertrieb zu schützen.
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Damoklesschwert eines Provisionsverbotes weiter in die Ferne gerückt
Heinz begrüßt unter anderem, dass die Bafin in ihrem Merkblatt nun nicht mehr einen Wert von zum Beispiel 2 Prozent als Inflationserwartung festlegt. Nunmehr sollen sich Versicherer bei langfristigen Verträgen am mittelfristigen Inflationsziel der Europäischen Zentralbank orientieren. Auch bei Nettoprodukten müssen die Lebensversicherer die Kostenbelastung bei der Produktprüfung angemessen berücksichtigen.
Er gehe davon aus, dass Deutschland seine Hausaufgaben gemacht hat, sagt Heinz. „Das Damoklesschwert eines Provisionsverbotes, das unseren Berufsstand in massive Existenznöte gebracht hätte, ist damit noch weiter in die Ferne gerückt, nachdem die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine mögliche Einführung in den kommenden drei Jahren prüfen wollte“.