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Steuern und Sozialabgaben Darum lohnen sich Zahlungsstopp und Auflösung der bAV nicht

Seniorin und junge Frau am Strand
Seniorin und junge Frau am Strand: Wer seinen bAV-Vertrag jetzt beitragsfrei stellt oder auflöst, bekommt nach Steuern und Sozialabgaben nicht viel Geld, verzichtet aber auf eine größere Summe im Rentenalter. | Foto: Pexels

Angesichts der steigenden Inflation und aus Angst vor Rezession stoppen immer mehr Beschäftigte die Einzahlungen in ihre betriebliche Altersversorgung (bAV). Dies ergaben Erhebungen der DCS Deutsche Clearing-Stelle. Demnach stieg die Zahl der Beitragsfreistellungen und Anträge auf vorzeitige Auflösung im Jahr 2022 um rund das Doppelte gegenüber dem Vorjahr.

 

 

Keine Gute Idee, so die Einschätzung der DCS. Denn die Einsparungen, die die Arbeitnehmer dadurch netto erzielen können, stünden in keinem Verhältnis zu den Leistungseinbußen im Rentenalter.

Lediglich 55 Euro netto mehr jetzt

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Die Investition in eine bAV liegt laut DCS-Statistik im Schnitt bei 115 Euro pro Monat – den Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent eingeschlossen. Wer den Vertrag beitragsfrei stellt, erhält jedoch lediglich 55 Euro mehr netto ausbezahlt, rechnen die DCS-Experten vor.

Ähnliches gilt laut DCS-Geschäftsführer Marco Eckert für eine komplette Auflösung des bAV-Vertrags. Der angegebene Rückkaufswert erscheine zwar verlockend und verleite viele Beschäftigte dazu, eine Kündigung in Erwägung zu ziehen, sagt er. Doch tatsächlich unterliege die Auszahlung der Abfindung aus einem bAV-Vertrag noch Steuern und Sozialabgaben – das wirke sich mindernd aus. Zudem sei eine vorgezogene Auszahlung einer bAV nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt möglich.

63.000 Euro weniger im Ruhestand

Auch hierfür liefert Eckert ein Rechenbeispiel. Ein Arbeitnehmer im Alter von 30 Jahren, der 32.400 Euro brutto verdient und eine bAV mit einem Rückkaufswert von 15.000 Euro auflöst, erhält daraus nach Steuern nur 11.148 Euro ausbezahlt. Sozialabgaben können diesen Betrag noch weiter reduzieren. Bei unveränderter Fortführung des Vertrags hätte der Beschäftigte jedoch ein Kapital von mindestens rund 63.000 Euro aufgebaut.

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