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AfW: Darum meidet jeder 5. Makler Gewerbeversicherungen

Rund jeder fünfte Versicherungsvermittler verzichtet komplett auf das Gewerbegeschäft. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Vermittlerbarometer des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung.
Komplexität und Haftungsrisiken
Vor allem die zunehmende Komplexität der Produkte sowie die Haftungsrisiken schrecken die Vermittler ab: Jeweils die Hälfte der von AfW Befragten nannte diese Gründe als Ursache dafür (Mehrfachnennungen waren möglich). Weitere Gründe, die gegen Gewerbeversicherungen sprechen, sind nach Auffassung vieler Umfrageteilnehmer komplexe Schadensfälle sowie erhöhter Beratungsaufwand. Knapp jeder Fünfte klagt zudem über die Produktanbieter. Sie bemängeln unter anderem die telefonische Erreichbarkeit, die Vertriebsunterstützung und die langen Bearbeitungszeiten im Schadensfall.
„Wir beobachten eine deutliche Reduzierung direkter Ansprechpartner für Vermittlerinnen und Vermittler, etwa in Form von Underwritern“, erklärt Franziska Geusen, Vorständin des AfW und selbst auf Gewerbeversicherungen spezialisierte Maklerin. „Früher konnte man im persönlichen Austausch unkompliziert maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen entwickeln. Heute dominieren standardisierte Produkte und anonyme Hotlines – auch im Gewerbebereich“.
Die aktuelle Tendenz, weiter Personal im Sachbereich abzubauen, werde diesen Effekt sicherlich weiter verstärken, so Geusen. Versicherer, die im Gewerbebereich wachsen wollen, sollten also bei allen Digitalisierungsbestrebungen vor allem den Service in der Bestandsbetreuung ernst nehmen. Das würde ihre Beziehung zur Vermittlerschaft stärken und ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, ist die Maklerin überzeugt.
Über die Studie:
An der aktuellen Ausgabe des jährlichen AfW-Vermittlerbarometers nahmen insgesamt 1.173 Versicherungs- und Finanzvermittler teil. Sie beantworteten mehr als 100 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Themen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach Paragraf 34f GewO.