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Whofinance-Geschäftsführer Darum sollten Berater Kundenurteile nicht ungeprüft veröffentlichen

Lesedauer: 1 Minute
Am Laptop
Am Laptop: Ende Mai wird das UWG verschärft. | Foto: Pexels / Lex

Das Finanzberater-Bewertungsportal Whofinance berichtet über eine Gesetzesänderung. Sie ist den Portalbetreibern offenbar willkommen: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sehe neuerdings vor, dass alle Kundenbewertung, die Finanzdienstleister ungeprüft veröffentlichten, zukünftig stets auch als solche gekennzeichnet werden müssten.

Die Änderung im UWG soll zum 28. Mai 2022 in Kraft treten. Die Verwendung ungeprüfter Bewertungen „erhalte damit einen spürbaren Dämpfer“, kommentiert das Mustafa Behan. Im Gegenzug würden Bewertungen, die nachvollziehbar auf Authentizität überprüft worden seien, wertvoller, glaubt der Gründer und Geschäftsführer von Whofinance.  

Bei Whofinance selbst prüfe man jede Kundenbewertung vor Veröffentlichung anhand von „Algorithmen und Prozessen“, so Behan. Sein Tipp an Berater: Finanzprofis sollten die Gesetzesänderung zum Anlass nehmen, sich mit dem Thema überhaupt einmal zu beschäftigen. Der Aufwand, der dahintersteckt, lohne sich, denn „mit geprüften Kundenbewertungen lässt sich nachweisbar Wert schaffen: sowohl für die Kunden als auch für die Anbieter“, meint Behan.

Wettbewerbsrechts-Experte Axel von Walter von der Wirtschaftskanzlei GVW Graf von Westphalen, rät: Berater und andere Betroffene sollten schnellstmöglich reagieren. „Es gibt keine Übergangsfrist“, so von Westphalen. Wer die bevorstehende Kennzeichnungspflicht verletze, könne sich Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen gegenübersehen.

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