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Nachfolge-Berater klärt auf Darum verschenkt man Immobilien am besten schon zu Lebzeiten

Ferienhaus auf Mallorca
Ferienhaus auf Mallorca: Was kann man tun, damit die eigene Immobilie nach dem Tod in die richtigen Hände fällt? | Foto: Imago Images / robertharding
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Jörg Plesse ist Nachfolge-Berater für Unternehmer und vermögende Familien und nebenbei auch Redner und Dozent an verschiedenen Universitäten. In der ersten Episode mit ihm geht es um Erbschaften und darum, dass die richtigen Personen das Geld bekommen, das man im Zweifel hinterlässt.

Peter Ehlers: Hallo Jörg, fangen wir mal vorne an: Wir haben als hypothetisches Beispiel eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern, der Vater hat einen Verkehrsunfall. Wie ist in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge, wenn es kein Testament gibt?

Jörg Plesse: Das hängt vom Verwandten- und Ehegatten-Erbrecht ab. In Deutschland muss man immer zuerst schauen, in welchem Güterstand die Eheleute leben. Wenn diese keinen Ehevertrag gemacht und in Deutschland geheiratet haben, hier leben und deutsches Güterrecht gilt, dann würden sie sich in der Zugewinngemeinschaft befinden.

Was heißt das konkret?

Plesse: Dann würde die überlebende Ehefrau die Hälfte des Nachlasses bekommen und die andere Hälfte würden die beiden gemeinsamen Kinder bekommen. Sprich: Die Frau bekommt die Hälfte, die Kinder jeweils ein Viertel und alle werden dann eine Erbengemeinschaft.

Der Ehepartner bekommt also im Zweifel immer das meiste.

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Plesse: Das kann man so nicht sagen, das hängt vom Einzelfall ab. Mal angenommen, sie hätten nur ein gemeinsames Kind, dann würden beide gleich viel bekommen – die Ehefrau würde die Hälfte bekommen und das eine Kind würde die andere Hälfte erhalten. Und es gibt natürlich auch Fälle, wenn sie einen anderen Güterstand haben, wo die Erbquoten anders sind. Wenn sie zum Beispiel in der Gütertrennung leben würden und zwei Kinder hätten, würde jeder ein Drittel bekommen.

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Das gilt dann aber auch, wenn ich nichts geregelt habe, also keinen Ehevertrag besitze und ich beispielsweise 3 Kinder hätte. Dann würde die Frau die Hälfte erben und die 3 Kinder würden sich die andere Hälfte dann durch Drei teilen müssen?

Plesse: Absolut richtig.

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