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Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte Das ändert sich an der DIN-Norm 77230

Deutsches Institut für Normung (DIN) in Berlin
Deutsches Institut für Normung (DIN) in Berlin: Das Institut erarbeitet freiwillige Standards für Produkte und Dienstleistungen. | Foto: IMAGO / Joko

Die DIN-Norm 77230 („Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“) erfährt ein Update, gleichzeitig sollen 2021 zwei neue Finanznormen erscheinen. Darauf weist das Defino Institut hin. Das Heidelberger Unternehmen, das selbst Zertifizierungen vornimmt, war bereits in den Normausschüssen zur DIN 77230 vertreten und arbeitet aktuell an den geplanten neuen Normen mit. Konkret soll in diesem Jahr eine Finanznorm für Gewerbetreibende sowie eine Norm zur Risikoprofilierung für Privatanleger herauskommen.

Die jüngsten Änderungen an der Finanzanalyse-Norm 77230 gehen auf Hinweise aus der Branche und von spezialisierten Software-Anbietern zurück. Sie zu berücksichtigen sei wichtig – denn sie hätten einen deutlichen Einfluss auf das Analyseergebnis und somit darauf, was Kunden am Ende des Analyseprozesses präsentiert bekommen, betont man bei Defino. Alle Änderungen sollen umgehend in die Software-Angebote zur Finanzanalyse nach DIN 77230 einfließen. Ab April setzt sie das Defino Institut für die Qualifizierung und bei der Zertifizierung von Beratern als verbindlich voraus.

Folgende Änderungen an der Norm halten die Heidelberger für zentral:  

Haupttätigkeitsstatus:
Die Abfrage wurde leicht erweitert (u.a. Änderung GmbH-Geschäftsführer in Fremd-Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer)

  1. Arbeitskraftverlust Erwerbsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit /a. auch Arbeitsunfähigkeit:
    • Angestellte oder Selbstständige/Freiberufler mit PKV: Auf Bedarfsstufe 1 ist der tatsächlich gezahlte Beitrag zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung zu berücksichtigen (bisher Mindestbeitrag zur gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung)
    • Beamte / Richter: Bei diesen Haupttätigkeitsstatus ist auf beiden Bedarfsstufen der tatsächlich gezahlte Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung zu berücksichtigen (neu aufgenommen)
    • Bei Personen mit freier Heilfürsorge: Auf beiden Bedarfsstufen ist der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung (neu aufgenommen) zu berücksichtigen. Dieser Wert bildet eine Pauschale für den bei Eintritt eines Arbeitskraftverlustes wegen Erwerbs-, Berufs- und/oder Dienstunfähigkeit anfallenden Eigenanteil an den Kranken- und Pflegeversicherungskosten.
  2. Todesfallbedingte finanzielle Einbußen: Für die Berechnung des Mindestsollwertes / Sollwertes ist neben dem Nettoerwerbseinkommen auch das Nettorenteneinkommen zu berücksichtigen.
  3. Risiko von nicht gedeckten Folgekosten nach Unfall und Krankheit Bei diesem Finanzthema können nun auch Versicherungen gegen schwere Krankheiten mit der jeweiligen Grundsumme berücksichtigt werden.“

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Für eine vollständige Übersicht über alle Änderungen an DIN 77230 verweist man bei Defino auf die Publikation durch den Beuth-Verlag, Tochterfirma des Deutschen Instituts für Normung (DIN).

Zu Jahresbeginn haben sich darüber hinaus außerdem einige Rahmenparameter verändert, die in Berechnungen nach DIN 77230 einfließen. So ändern sich etwa die Höhe des Mindestlohns, der studentische Bafög-Satz oder Krankenversicherungsbeiträge.

Was sich bei den Rahmengrößen ändert, präsentiert das Defino Institut hier, hier und hier.

DIN 77235 auf der Zielgeraden

Laut Defino liegt mittlerweile auch ein Entwurf für die kommenden DIN-Norm 77235 „Basis-Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen“ vor. Dieser Entwurf soll nach seiner Veröffentlichung im April und Mai von Interessenvertretern kommentiert werden können. Die fertige Norm werde im September erscheinen.

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