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in AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Jahreswechsel Das ändert sich bei Krankenversicherung und Altersvorsorge

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Gesetzliche Rentenversicherung

Zum 1. Januar 2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung: Alle, die mehr als 85.200 beziehungsweise 80.400 Euro (West/Ost) brutto verdienen, müssen für den Teil des Gehaltes, der darüber hinausgeht, keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Dies wirkt sich auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus: Ab 2021 können im Monat 568 Euro steuerfrei und 284 Euro sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investiert werden.

Grundrente für Geringverdiener

Ganz neu ist ab dem 1. Januar 2021 auch die Grundrente für Geringverdiener. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Neu- und Bestandsrentner einen Zuschlag von durchschnittlich 75 und maximal 418 Euro. 2021 sollen 1,3 Millionen Rentner von der Grundrente profitieren - 70 Pozent davon Frauen.

Solidaritätszuschlag entfällt

Für viele Deutsche entfällt zudem ab dem 1. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag. Das bedeutet für 90 Prozent der Deutschen ein deutliches Plus auf dem Gehaltszettel. So hat eine 29-jährige Person mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 54.000 Euro monatlich etwa 44 Euro mehr auf dem Konto. 

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