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Beitragsbemessungsgrenze, Beamte & Co. Das ergab die Bundestagsdebatte zur Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Bundestagsitzung im Plenarsaal
Eine Bundestagsitzung im Plenarsaal: Der Bundestag lehnte drei der vier Anträge der Linksfraktion zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. | Foto: imago images / Christian Spicker

Drei Anträge der Linken lehnte der Bundestag ab, über den vierten soll der federführende Gesundheitsausschuss entscheiden. Das ist das Ergebnis der Bundestagsdebatte zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Anträge

1. Beitragsbemessungsgrenze von 15.000 Euro monatlich

In ihrem ersten Antrag (19/23934) fordert die Linksfraktion, die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze künftig auf 15.000 Euro pro Monat zu erhöhen. Die Mehreinnahmen durch Gutverdiener, die dadurch neu in die GKV kommen, sollen eine Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes für alle GKV-Mitglieder ermöglichen.
Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

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2. Arbeitgeberanteil zur GKV für Beamte

Um Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung zu erleichtern, verlangte die Linksfraktion in ihrem zweiten Antrag (19/1827),  dass in der Bundesbeihilfeverordnung anstatt eines Beihilfeanspruchs für Beamte auch eine dem Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung analoge Zahlung an die Krankenkasse von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamten aufgenommen wird. Die Linke argumentierte, dass Beamten die Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung vereinfacht werden sollte. Dadurch würde die gesetzliche Krankenversicherung gestärkt und die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten abgebaut.

Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt.