Das große Punktspiel Wie Clean Share Classes den Fondsvertrieb verwirbeln
Im November 2017 stößt BVI-Chef Thomas Richter alle Anwesenden noch einmal so richtig mit der Nase drauf. Die Finanzregelung Mifid II sei das dickste Brett, das die Finanzbranche in Deutschland je bohren musste, verkündet er auf der Jubiläumsgala der Fondsgesellschaft Franklin Templeton vor rund 300 Gästen. Der Saal verstummt, denn alle wissen: Der Mann hat ja sowas von recht.
Das ist ein Dreivierteljahr her, Mifid II ist Alltag in der Finanzbranche geworden. Ein harter Umbruch ist dabei die Vorgabe, dass Vermögensverwalter und unabhängige Berater keine Provisionen mehr von Fondsgesellschaften kassieren dürfen. Anderen Beratern ist das nur erlaubt, wenn sie dadurch „ihre Dienstleistung verbessern“, wie es das deutsche Gesetz reichlich schwammig ausdrückt. Damit mussten sich viele Berater überlegen, wie sie künftig von ihrer Arbeit leben sollen.
Richtlinie 2014/65/EU, auch bekannt als Mifid II, vom 15. Mai 2014
Um den Anlegerschutz zu stärken (...) sollte auch die Möglichkeit für Wertpapierfirmen, die unabhängige Anlageberatung und Portfolioverwaltung anbieten, eingeschränkt werden, Gebühren, Provisionen oder andere monetäre und nichtmonetäre Vorteile von Dritten oder für Dritte, insbesondere von Emittenten oder Produktanbietern, anzunehmen und einzubehalten.
Dies bedeutet, dass alle Gebühren, Provisionen oder anderen monetären Vorteile, die durch einen Dritten gezahlt oder gewährt werden, durch die Firma in vollem Umfang an die Kunden sobald wie möglich nach Eingang dieser Zahlungen erstattet werden müssen, (...).
Denn Mifid sorgt dafür, dass Berater die bei normalen Fonds fließenden Bestandsprovisionen nun an ihre Kunden weiterleiten müssen. „Auskehren“, heißt das im Fachsprech. Die Plattform, bei der der Fonds gelagert wird, übernimmt das und schreibt den wertvollen Kehricht den Anlegern direkt gut.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Ein Teil der Provision wird einbehalten
Die ganze Provision? Nein, nicht ganz. Einen kleinen Teil behalten sich die Fondsplattformen ein, das ist Teil ihres Geschäftsmodells. So behält zum Beispiel die Augsburger Aktienbank je nach Depotmodell 30 Prozent oder 10 Prozent der sogenannten Fondsvermittlungsprovision ein, zeigt der Verbund Deutscher Honorarberater in einer Beispielrechnung.