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in AltersvorsorgeLesedauer: 7 Minuten

Das Kalenderjahr 2018 aus Sicht der Lebensversicherung Neue Transparenz und alte Baustellen

Max Ahlers ist Group Founder und Managing Director von Policen Direkt.
Max Ahlers ist Group Founder und Managing Director von Policen Direkt. | Foto: Policen Direkt

Zum Zustand der Versicherungsunternehmen geben Ertragsquellen und Solvenzberichte deutliche Hinweise – bei letzteren ab Mai 2018 vielleicht sogar in kundenfreundlicherer Form – dazu später mehr. Zusätzlich müssen Vermittler künftig mindestens einmal jährlich ihre Kunden bezüglich Eignung, Risiken oder Kosten der sogenannten Versicherungsanlageprodukte informieren. Diese neue Beratungspflicht kommt im Zuge der Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) auf die Vermittler zu.

Doch selbst ist der Mann und die Frau: Versicherte sollten lernen, sich selbst durch die Weiten in der Lebensversicherung zu navigieren. Bestandskunden, zu denen auch Policen Direkt als größter institutioneller Versicherungsnehmer gehört, sollten sich die Informationen, die regelmäßig vom Versicherer kommen, genau anschauen.

Mit Blick auf die Veränderung in der Produktlandschaft zeigt sich, dass auch für Versicherungsgesellschaften das Produkt Lebensversicherung in der privaten Altersvorsorge weitgehend alternativlos bleibt.

Vertrauen in Produkt wie Versicherungsgesellschaft sollte auf Basis von Zahlen und Fakten möglich sein. Wer die folgenden fünf Punkte im Blick behält, lässt sich von teils vorschnellen Urteilen nicht aus der Ruhe bringen:

  1. Standmitteilungen: Große Chance durch IDD-Vermittlerrichtlinie

Ab 1. Juli 2018 müssen Lebensversicherer ihren Kunden jedes Jahr deutlich mehr mitteilen als bislang. Die Neuregelung zu den Standmitteilungen ist Teil der Umsetzung der IDD.

Pflichtangaben sind dann

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  • die Todesfall-Leistung,
  • die garantierte Ablaufleistung,
  • die Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung und
  • der aktuelle Auszahlungsbetrag des Vertrages.

Dies stellt eine große Chance dar, die Standmitteilungen in diesem Zuge sogar zu vereinfachen und dem Versicherungsnehmer entsprechende Informationen verständlich und umfänglich zu präsentieren. Die aktuelle Gesetzesnovelle zu den Standmitteilungen ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Vollständigkeit. Sie darf aber nicht das Ende des Weges sein, denn sie ist noch keine Garantie für bessere Verständlichkeit.

  1. Ertragslage der Lebensversicherer – Es geht um Einhaltung bestehender Gesetze

Die Ertragslage der Lebensversicherer gibt deutliche Hinweise auf die Finanzstärke. Bis Ende September müssen die Unternehmen jedes Jahr – auch in 2018 – auf ihrer Webseite Angaben über ihre Ertragsquellen machen. Die Zahlen geben Einblick darüber, in welcher Höhe sie Kunden an den Gewinnen beteiligen und in welchen Bereichen überhaupt Gewinne erzielt werden. Die Finanzstärke als Kennzahl gibt einen Anhaltspunkt über die aktuelle Situation einer Lebensversicherungsgesellschaft. Sie stellt die aktuellen Erträge der Kapitalanlagen ins Verhältnis zu den Rechnungszinsanforderungen (Garantiezinsen und Zuführung zur Zinszusatzreserve) – und zeigt damit, wie ein Unternehmen wirtschaftet.

Viele Unternehmen können aktuell bereits die Garantien und gesetzlich vorgeschriebene Reserve nicht mehr alleine aus den Kapitalanlagen bedienen. Unter schnellcheck-lv.de finden Sie die Ertragsquellen und Finanzstärke im Vergleich mit den Vorjahren. Eine einzelne Kennzahl kann ein umfassendes und qualifiziertes Rating nicht ersetzen. Für Gesellschaften, die keine Ratings bestellen, liefert sie aber aufschlussreiche Einblicke. Die Zahl dieser Lebensversicherer wächst zurzeit, da nur Gesellschaften mit einem Interesse an Neugeschäft noch Ratings in Auftrag geben. Außerdem sind diese Daten wie auch die Solvenzberichte öffentlich verfügbar und werden von den Unternehmen nach einheitlichen Standards ermittelt.

Heute zählt für Versicherte vor allem die Sicherheit der Garantien. Für den Schutz der Kundeninteressen hat die Versicherungsaufsicht Bafin die Einhaltung des Paragrafen 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu gewährleisten. Im Fall eines sogenannten Run-offs dürfen Versicherte nicht schlechter als vorher gestellt sein. Es geht jetzt um die Einhaltung bestehender Gesetze und der damit verbundenen Verpflichtungen. Sentimentalitäten wie Unternehmensnamen sollten dabei nicht im Mittelpunkt der Diskussion stehen.

Aktuell kommt es im Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu vielen Anfragen zum Verkauf der Lebensversicherung. Die Nachricht, dass der Lebensversicherungsvertrag womöglich bald an eine andere Gesellschaft verkauft wird, stellt keinen hinreichenden Grund dar für die vorzeitige Beendigung des Vertrages. Wenn Lebensumstände es dennoch erfordern, dann ist in jedem Fall der Verkauf der Police weiterhin die bessere Alternative.