EU will Kapitalmarkt nachhaltiger machen Das kommt auf Finanzberater zu

Das neue europäische Großprojekt „Sustainable Finance“ will die Themen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Good Governance) in den Mittelpunkt des Finanzsystems stellen. Die Abkürzung ESG hat sich dafür längst etabliert. Hintergrund sind die Nachhaltigkeitsziele, die die Vereinten Nationen 2012 in Rio de Janeiro angestoßen und verabschiedet haben. Auf ihrer Grundlage hat die Europäische Kommission 2018 ihre ersten Pläne für eine nachhaltige Finanzwirtschaft vorgestellt:
- Die EU plant Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte, zum Beispiel für nachhaltige Anleihen, sogenannte Green Bonds.
- Ein EU-Fonds soll Investitionen in nachhaltige Projekte anstoßen.
- Es sollen ESG-Benchmarks entwickelt werden, und zwar mindestens zwei. Finanzprodukte sollen sich nicht nur an traditionellen Indizes messen, sondern auch an einer Low-Carbon-Benchmark, in die Unternehmen mit einer messbaren und wissenschaftlich fundierten Strategie der Dekarbonisierung (CO2-Reduzierung) fallen. Eine Positive-Carbon-Impact-Benchmark soll Referenzwert für Anlagen sein, die zur Verwirklichung der Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens beitragen.
- Rating-Agenturen sollen das Thema berücksichtigen.
- Fondsanbieter sollen Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Anlageprozess einbeziehen und Anleger über ihren Umgang damit informieren.
- Banken und Versicherungen sollen Nachhaltigkeitsrisiken in ihr Risikomanagement einbeziehen. Strittig ist, ob nachhaltige Investitionen auch mit geringeren Eigenmitteln unterlegt werden dürfen.
- Damit die Finanzindustrie entsprechend tätig werden kann, sollen Unternehmen über Nachhaltigkeitsfaktoren Bericht ablegen müssen.
Grundsätze der Nachhaltigkeit sollen auch in Anlageberatung und Vermögensverwaltung Einzug halten, die Versicherungsvermittlerrichtlinie und die Finanzmarktrichtlinie Mifid II sollen dafür ergänzt werden. Zukünftig sollen Berater ihre Kunden nach deren Präferenzen hinsichtlich Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und Good Governance fragen.
Praktisch bedeutet das, dass in den sogenannten WpHG-Bögen drei zusätzliche Fragen stehen. Der Kunde soll mitteilen, ob er in seinen Investitionen einen oder alle ESG-Aspekte mittels Vorgaben berücksichtigen möchte. Berater müssen dann geeignete Anlagevorschläge unterbreiten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kommt auf Basis einer Umfrage zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der Anleger solche Nachhaltigkeitspräferenzen äußern wird.