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EU will Kapitalmarkt nachhaltiger machen Das kommt auf Finanzberater zu

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Das Projekt ist daher nicht nur freiwillig, wie viele Aufseher behaupten. Anbieter und Berater sollten von einer breiten Nachfrage ausgehen und sich frühzeitig um entsprechende Produkte kümmern.

Greenwashing verhindern

Damit kommen wir zum entscheidenden Punkt. Die Europäische Union versucht zu definieren, was ökologisch bedeutet, und will dafür einen regelbasierten Ansatz zur Definition von Nachhaltigkeit, eine sogenannte Taxonomie erarbeiten. Bis jetzt existieren etwa so viele Definitionen wie Anbieter. Es gibt kaum noch Produkte, die sich nicht nachhaltig nennen.

Christian Waigel
Foto: Waigel Rechtsanwaelte

Beispiel Shell: Das Unternehmen gilt in Sachen Nachhaltigkeit als führend – wenn man den Maßstab „Best in Class“ ansetzt, kann sich sogar ein Erdölförderer nachhaltig nennen. Ein solches Greenwashing soll die Taxonomie verhindern. Eine Verordnung soll sechs Umweltziele definieren – ökologisch darf sich nur nennen, wer eines der Ziele fördert und die anderen nicht beeinträchtigt.

Die Aufgabe, das auf alle Branchen anzuwenden, übernimmt die Technical Expert Group on Sustainable Finance. Im vergangenen Jahr hat sie in einem über 400 Seiten langen Bericht Kriterien für viele Branchen definiert. Zum Beispiel darf sich ein Automobilhersteller nur dann ökologisch nennen, wenn seine Autos weniger als 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen. Immobilienunternehmen gelten als ökologisch, wenn ihr Immobilienbestand zu den 15 Prozent ökologisch besten Immobilien einer Gegend zählt. Die Kriterien sind noch sehr schwammig.

Der Vize-Präsident der EU-Kommission, Valdis Dombrowskis, und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft haben angekündigt, auch eine Taxonomie für den Bereich soziale Gerechtigkeit entwickeln zu wollen. Spannend wird, ob es dabei um die gesamte Lieferkette von Unternehmen gehen soll.

Bereits jetzt lässt sich in einem Bafin-Merkblatt nachlesen, welche Kriterien anzulegen sich, um bei einem Emittenten soziale Gerechtigkeit oder Good Governance annehmen zu dürfen. Dazu gehört etwa die Einhaltung von Steuervorschriften. Ungeklärt ist jedoch, wie ein externer Berater das überprüfen soll.

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