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, in Nachhaltigkeit, ESG & SRILesedauer: 8 Minuten

Berichte über Nachhaltigkeit Das müssen Unternehmer beachten

Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel
Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel: Die Europäische Komission sagt Greenwashing den Kampf an. | Foto: Imago Images / Agefotostock

Die Vorgaben der EU-Kommission zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung betreffen bereits einen großen Teil der Kapitalanlage von Unternehmen. Allerdings wurden bislang bestimmte Bereiche wie das strategische Liquiditätsmanagement sowie Deckungsmittel aus Direktzusagen und pauschaldotierten Unterstützungskassen der betrieblichen Altersvorsorge von der Regulierung ausgespart.

Dies könnte sich ändern, wenn der Gesetzgeber widerspruchfrei und eindeutig Transparenz schaffen will. Denkbar wäre beispielsweise die Erweiterung des Vorschlages zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um diese Bereiche. Um Reputationsrisiken und Abschläge auf den Unternehmenswert zu vermeiden, sollten Finanzvorstände daher die Außendarstellung mit der Aufstellung der Kapitalanlage in Einklang bringen. Wir erläutern, worauf hierbei zu achten ist und wie dies ökonomisch sinnvoll umgesetzt werden kann.

Die Regulierung der nachhaltigen Kapitalanlage zieht an, und nationale wie überregionale Gesetzgeber sind bestrebt, inhaltslose Versprechen zu unterbinden. Das soll ein höheres Maß an Transparenz und Verlässlichkeit im Hinblick auf den Vertrieb von Finanzprodukten und die Berichterstattung von Unternehmen fördern. Vorangetrieben wurde dies vor allem durch die EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, die seit dem Jahr 2000 weltweit 60 Prozent der Initiativen angestoßen haben (siehe Abbildung 1). Auslöser für den jüngsten Anstieg war der EU-Green-Deal von 2019, der die Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2015 konkretisierte, um den EU-Mitgliedsstaaten bis 2050 den Weg in eine klimaneutrale Ökonomie zu ebnen.

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Abbildung 1: Europa führt Regulierung der nachhaltigen Kapitalanlage an

Quellen: Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen, Metzler

Laut den sogenannten Principles for Responsible Investment, einer von der UN unterstützten Investoreninitiative (UN PRI), betreffen seit dem Jahr 2000 in der EU 60 Prozent aller nachhaltigkeitsbezogenen Regelungen Unternehmen – lediglich ein Viertel betrifft Investoren. Jedoch führten die jüngsten Vorschläge zu Ergänzungen der Direktiven Mifid-II (Berücksichtigen von Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger) und UCITS (Berücksichtigen nachhaltigkeitsbezogener Risiken im Fondsmanagement) dazu, dass sich dieses seit 1995 relativ stabile Verhältnis ändert: 2020 stieg der Anteil nachhaltigkeitsbezogener Regelungen, die sich auf Investoren beziehen, auf 40 Prozent – gegenüber 25 Prozent im Vorjahr.

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