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Arag klärt auf Das müssen Versicherte bei Autounfällen im Ausland wissen

Autounfall in der portugiesischen Stadt Gondomar
Schwerer Autounfall mit einem Toten und drei Schwerverletzten in der portugiesischen Stadt Gondomar: Portugal zählt zu den drei europäischen Ländern mit den meisten Verkehrstoten. | Foto: Imago Images / Global Imagens

Mehr als die Hälfte aller Urlauber fahren laut Statista mit dem Auto in den Urlaub. Kommt es dabei zu einem Unfall, müssen Autofahrer unter Umständen mit Sprachbarrieren, unbekannter Verwaltung und Papierflut zurechtkommen. Eventuell erwartet sie sogar ein endloses juristisches Nachspiel, warnen Arag-Experten und geben Tipps, wie Autofahrer sich nach einem Unfall im Ausland verhalten sollten.

Polizei und Unfallprotokoll

„Wenn es gekracht hat, lautet die wichtigste Regel: Kein Schuldanerkenntnis abgeben und die Polizei rufen“, schreiben die Versicherungsspezialisten. Während dessen sollten Betroffene die Unfallstelle und einzelne Details der Schäden fotografieren. Falls es Zeugen gibt, ist es ratsam, sich deren Kontaktdaten geben zu lassen.

Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, sollte man den Unfallgegner nach der „Grünen Versicherungskarte“ fragen (englisch: Green insurance card), die man übrigens auch selbst im Ausland immer dabeihaben sollte. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug auch im Ausland versichert ist. Die Karte wird von der Haftpflichtversicherung ausgestellt oder kann im Internet heruntergeladen werden. Seit 2021 ist die Karte zwar weiß, aber der Name bleibt bestehen.

Darüber hinaus raten die Arag-Experten zu einem Unfallprotokoll, in dem insbesondere das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort notiert werden sollten. Dazu können Betroffene auf den Europäischen Unfallbericht zurückgreifen, er ist in mehreren Sprachen kostenlos im Internet verfügbar oder wird Kunden auch von Versicherungen angeboten. Der EU-Unfallbericht kann nach Arag-Informationen auch in Großbritannien genutzt werden.

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Schaden melden

Urlauber müssen den Schaden innerhalb einer Woche der eigenen Autohaftpflichtversicherung melden, mahnen die Arag-Spezialisten. Das gelte auch, wenn der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich zu sein scheint. Zeitnah nach der Rückkehr aus dem Urlaub sollte die Schadensregulierung organisiert werden.

Über den Zentralruf der Autoversicherer (Bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) kommen Betroffene in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. „Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen wie Unfallbericht, Unfallbestätigung und evtl. die Grüne Versicherungskarte des Unfallgegners parat zu haben“, raten die Experten.

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