Die Riester-Reform ist beschlossene Sache: Zum 1. Januar 2027 startet das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot für die private Vorsorge. Mit ihm können Arbeitnehmer und erstmals auch Selbstständige staatlich unterstützt für das Alter sparen.

Damit das neue System in der Praxis auch funktioniert, braucht es allerdings mehr als nur die initiale Gesetzgebung: Benötigt werden passende Produkte, Prozesse für den Vertragsabschluss und nicht zuletzt eine Beratungsindustrie, die Kunden über die neuen Möglichkeiten aufklärt. 

Der Maklerpool BCA hat mit Blick auf diese Fragen einen Thinktank Altersvorsorge ins Leben gerufen hat. Rund zwölf Mitglieder von Produktgeberseite und aus der Vermittlung kommen regelmäßig zusammen, um gemeinsam die praktische Umsetzung auszuloten.

Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur das Altersvorsorgedepot, sondern auch grundsätzliche Fragen zur besseren Verzahnung von Investment- und Versicherungslösungen – ein Thema, das im deutschen Finanzvertrieb bislang in getrennten Welten gedacht wurde.

DAS INVESTMENT hat drei Mitglieder des Thinktanks zum Gespräch gebeten:

  • Frank Ulbricht, Vorstand beim Maklerpool BCA,
  • Björn Deyer, Leiter Altersvorsorge, Versicherungen, IFAs & Pools bei der DWS, sowie die Finanz- und Versicherungsmaklerin
  • Doris Biersack-Press, Finanz- und Versicherungsmaklerin bei der Beratungsfirma B.E.N.

DAS INVESTMENT: Das neue staatliche Fördersystem in der privaten Altersvorsorge gilt als großer Fortschritt. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Verbesserungen für Verbraucher?

Björn Deyer: Entscheidend ist die Einfachheit. Früher musste man sein Vorjahreseinkommen kennen und kompliziert ausrechnen, was der ideale Beitrag ist. Jetzt zahle ich einen Euro ein und bekomme 50 Prozent Förderung – für die ersten 360 Euro. Für viele Kunden bedeutet das konkret, dass mehr Geld direkt in den Vertrag fließt, statt als Steuererstattung aufs Girokonto. 

Dazu kommt die Überzahlungsmöglichkeit von bis zu 5.040 Euro pro Vertrag. Ehemalige Garantieverpflichtungen fallen weg. Umschichtungen zwischen Fonds lösen dann keine Abgeltungssteuer aus – und bei der Auszahlung werden nur 50 Prozent des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz belastet, der im Alter ja meist niedriger ist. Bis zu 100 Prozent dieser Überzahlungen sind dann zum Rentenbeginn direkt verfügbar und müssen nicht zwingend verrentet werden. Um nur einige Vorteile zu nennen.

Frank Ulbricht: Für uns als Pool bedeutet das: Wir haben plötzlich einen adressierbaren Markt von rund 46 Millionen Menschen – 42 Millionen Arbeitnehmer plus nun auch 4 Millionen Selbstständige. Das ist eine riesige Beratungschance. Außerdem gibt es für jeden Riester-Bestandskunden einen Anlass, noch einmal das Gespräch über die private Altersvorsorge neu zu suchen.  Die Menschen, die in der Vergangenheit Riester-Verträge abgeschlossen haben, sind jetzt zehn, fünfzehn Jahre älter, ihre Situation hat sich verändert. Und es gibt jetzt eben auch neue Produkte.

Doris Biersack-Press: Ich freue mich besonders, dass nun auch die Selbstständigen einbezogen wurden. Ganz bestimmt wird nicht jeder von ihnen Millionär – viele kommen gerade so über die Runden. Für Selbstständige ist Altersvorsorge aber genauso wichtig wie für Arbeitnehmer, und bisher waren sie bei den Förderthemen komplett außen vor.

Ein Kernaspekt von Produktseite her ist der Wegfall der Garantiepflicht. Was ändert das für Produktgeber wie die DWS?

Deyer: Das verändert alles. Bisher mussten wir Portfolios so steuern, dass zur Bruttobeitragsgarantie auf den Rentenbeginn abgestellt wird. Kurz bevor der Kunde in die Auszahlphase kam, wurde also der Aktienanteil deutlich reduziert. Aber schon einen Tag später, dann im Auszahlplan, haben wir den Aktienanteil unter Umständen schon wieder aufgebaut, weil der Kunde ja noch 20 oder 25 Jahre Zeit hat. Das war absurd. Jetzt können wir auf die tatsächlichen Auszahlungen matchen und wirklich individuell steuern. Das wird die Rendite im Erwartungswert deutlich verbessern.

Biersack-Press: Und die Kunden, die keine lebenslange Verrentung wollen, haben jetzt endlich eine Wahl. Bei uns liefen immer wieder Beschwerden auf, weil vom Depotvermögen ein erheblicher Teil für eine Rentenversicherung ab 85 abgezogen wurde. Das war für viele unserer Kunden unverständlich und hat manche vom Abschluss abgehalten. Jetzt gibt es flexiblere Auszahlungspläne.

Wer als Produktgesellschaft ein individuelles Altersvorsorgedepot anbietet, soll zukünftig auch ein einfaches Standardprodukt vorhalten. Wo wird sich die Nachfrage für beides wohl einpendeln?

Ulbricht: Beides wird seinen Platz haben. Berater, die hauptsächlich im Versicherungsgeschäft tätig sind und Investmentprodukte eher ergänzend anbieten, werden sich wahrscheinlich stark auf das Standardprodukt konzentrieren. Wer aber vermögende, kapitalmarktaffine Kunden betreut, wird das individuelle Depot bevorzugen. Meine Einschätzung: In der Breite wird das Standardprodukt leicht überwiegen – einfach weil es für die vielen gilt, die auf diesem Weg erst neu an den Kapitalmarkt kommen.

Biersack-Press: Bei meinen Kunden sehe ich das anders. Wer sich schon mit Riester auseinandergesetzt hat, kennt die Nachteile des alten Systems – und weiß, was er will. Der möchte die Rendite mitnehmen, gerade mit langen Laufzeiten. Junge Kunden, die früh anfangen, brauchen keine Bremsen. Die wollen Vollgas geben, mit hoher Aktienquote – und das können sie jetzt zum ersten Mal wirklich.

Deyer: Das Standardprodukt ist für jemanden konzipiert, der sich mit der Geldanlage zur Altersvorsorge überhaupt nicht beschäftigen will. Also ein niedrigschwelliges Angebot. Für jemanden, der akzeptiert, vielleicht nicht immer die Toprendite zu erzielen, und dafür eine einfache, solide Lösung sucht – mit automatischem Ablaufmanagement, das gegen Ende des Sparzeitraums Risiko reduziert. Wer mehr will, ist allerdings beim individuellen Altersvorsorgedepot besser aufgehoben. Wir empfehlen den Vertrieben trotzdem, auch das gesetzlich vorgesehene Standardprodukt mit aufzunehmen, der Markt wird danach fragen.

Das Standardprodukt soll aus zwei Fonds bestehen, die über Jahrzehnte im Vertrag bleiben. Ist das realistisch? Fonds können ja auch schließen.

Deyer: Ja. Die Fonds sind ja vertraglich nicht festgeschrieben – nur die Hülle, der Mantel, wird zertifiziert. Wenn ein Fonds schließen würde, kann der Produktgeber ihn austauschen. Das Gleiche würde auch passieren, wenn ein Fonds dauerhaft in Risikoklasse 6 wechselt, womit er den zulässigen Rahmen für das Standardprodukt überschreiten würde. Der Vertrag mit dem Anleger bleibt dann bestehen, nur das Underlying ändert sich.

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Das Standardprodukt soll einen Kostendeckel von einem Prozent erhalten. Über die Höhe dieses Deckels ist im Vorfeld erbittert gestritten worden. Reichen ein Prozent Gebühren aus Sicht der Produktgeber und des Vertriebs aus?

Ulbricht: Sportlich ist das schon. Es stecken ja mehrere in der Kette: Produktgeber, Plattform, Vertrieb. Alle wollen etwas verdienen, und eine qualifizierte Beratung dauert mindestens eine Stunde. Wenn man das ehrlich durchrechnet, bleibt für den Berater nicht viel übrig. Das ist nur zu stemmen, wenn wir maximal digitalisieren und auf Volumen setzen.

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Biersack-Press: In der Beratung muss man sich immer wieder rechtfertigen, dass diese Beratung auch Geld kostet. Dagegen braucht doch kein Autoverkäufer zu erklären, warum er an einem Verkauf etwas verdienen möchte. Aber in unserer Branche ist das offenbar noch immer erklärungsbedürftig.

Deyer: Der Verbraucherschutz vergleicht es gerne mit einem reinen ETF-Sparplan – aber das ist nicht fair. Ein Altersvorsorgedepot hat Zulagenförderung, Steuerabwicklung, und Beratungspflichten. Und man berät ja nicht nur das Depot, sondern die gesamte Altersvorsorgesituation. Vielleicht ein Drittel der deutschen Anleger sind wirklich Selbstentscheider. Für alle anderen ist Beratung unverzichtbar – gerade wenn die Märkte mal atmen, also volatiler werden.

Das Gesetzgebungsverfahren brachte ganz zum Schluss noch eine Überraschung: ein Staatsfonds. Wie kam der ins Spiel – und was halten Sie davon?

Deyer: Das war tatsächlich eine große Überraschung. Noch am Freitag vor der Verkündung hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass der Gesetzentwurf die Idee eines Staatsfonds doch noch einmal aufgreift. Ich selbst saß an dem Tag morgens im Rahmen einer Delegationsreise des BMF beim schwedischen Staatsfonds in Stockholm – und mittags wurde in Berlin der deutsche Staatsfonds angekündigt.

Was die schwedischen Kollegen uns mitgegeben haben: Sie halten es ordnungspolitisch für bedenklich, wenn der Staat in die private Altersvorsorge eingreift. In Schweden ist der Staatsfonds Teil der gesetzlichen Rentenversicherung – die Kunden sind schon legitimiert, müssen sich nicht separat identifizieren. Das ist in Deutschland fundamental anders. Die KYC-Prozesse, die Kontenverwaltung, die regulatorischen Anforderungen – das ist alles andere als trivial abzubilden. Das müsste ein Staatsfonds aber alles mit übernehmen. Meine Prognose: Für den Staat ist das maximal herausfordernd und nur schwierig darstellbar.

Ulbricht: Wenn der Staat wirklich alle Kosten transparent macht, jeden Beamten, jede Investition in Verwaltungssysteme, dann habe ich keine Angst vor dem Wettbewerb durch eine staatliche Produktlösung. Wenn dort aber quersubventioniert wird, dann entsteht de facto ein zweiter Kostendeckel, der weit unter einem Prozent liegen kann. Das wäre kein fairer Wettbewerb mehr.

Deyer: Genau. Deshalb fordern wir eine transparente Vollkostenrechnung. Wenn das sichergestellt ist, treten wir dem Wettbewerb gerne gegenüber. Ob ein Staatsfonds allerdings bis zum 1. Januar 2027 wirklich steht, bleibt abzuwarten. Ob es eine Ausschreibung gibt oder eine neue staatliche Einheit gegründet werden muss – das ist noch vollkommen offen.

Welches sind denn die wichtigsten offenen Fragen, die Sie aktuell beschäftigen?

Biersack-Press: Für mich ist die zentrale Frage: Wie lässt sich das bei so engen Margen technisch skalieren? Wir wollen deutlich mehr Kunden erreichen als mit dem alten Riester – aber dann müssen auch die Prozesse stimmen, damit wir das Volumen schnell und fehlerfrei abwickeln können.

Ulbricht: Wir brauchen Klarheit aus den Durchführungsverordnungen – für den Beratungsprozess, für die digitale Umsetzung, für alles. Bis Januar 2027 sind es noch sieben Monate. Das ist nicht viel. Unser Ansatz ist es, gemeinsam mit Produktgebern und Vermittlern passende Beratungsansätze und Lösungen aufzubauen, die der stärkeren Verzahnung von Versicherungs- und Investmentlösungen Rechnung tragen. Dazu sind wir im Rahmen unserer Initiative Thinktank Altersvorsorge bereits im Austausch.

Deyer: Mich treiben drei Dinge um: erstens die Ausgestaltung des Staatsfonds und ob wir wirklich ein Level Playing Field bekommen. Zweitens die technischen Details zur Auszahlphase – die aktuelle Formel ist zu starr. Und drittens die Frühstart-Rente, die als Ergänzung zum Altersvorsorgedepot noch kommen soll. Auch dort droht wieder ein staatlicher Default. Und quer über allem gab es noch die Unsicherheit vieler Vermittler draußen: Kommt das überhaupt? Nun haben wir jedenfalls Klarheit: Der Bundesrat hat am 8. Mai zugestimmt und macht damit endlich einen klaren Haken an die Reform.