Solidarität und Entlastung Das sind die 4 Forderungen der Vermittler-Lobby
„Die weitere Beschränkung der Vermittlervergütung bei Lebensversicherungen wird in wiederkehrenden Intervallen von Verbraucherschützern und einigen politischen Entscheidungsträgern gefordert. Statt einer starren Deckelung von Abschlussprovisionen beim Vertrieb von Lebensversicherungen plädieren wir für eine intelligente Lösung mit Verteilung von Teilen der Provision auf die Laufzeit.
Wir geben zu bedenken, dass der bürokratische Aufwand in den Betrieben durch die Regulierung von Jahr zu Jahr stetig wächst. Als selbstständige Unternehmer müssen Vermittler aber auch stets für die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit ihres Unternehmens sorgen. Dafür benötigen sie eine auskömmliche und verlässliche Vergütung. Sofern eine kostendeckende Beratung von beratungsintensiven Produkten nicht mehr möglich erscheint, werden viele Vermittler zunehmend auf andere Sparten und Bereiche ausweichen, was sich zu Lasten der Beratung und Vermittlung von Fragen der persönlichen Daseinsvorsorge bei Alters- und Hinterbliebenenrisiken entwickeln würde.
Eine stärkere Förderung der Honorarberatung wird von einigen als universelle Lösungsmöglichkeit gesehen. Die Vermittler haben sich immer offen für ein Nebeneinander der Vergütungsmodelle von Provision und Honorar gezeigt. Die Honorarberatung wird jedoch vom Großteil der Bevölkerung nicht nachgefragt. Zudem befürchten wir bei einem Provisionsverbot wie in Großbritannien negative Effekte auf die Nachfrage nach Beratung. Insbesondere breite Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen würden sich eine Beratung dann nur im Ausnahmefall leisten. Damit würde der privaten Altersvorsorge und dem Kampf gegen die Altersarmut ein Bärendienst erwiesen.
Die Vermittler fordern daher, die Wahlfreiheit bei der Vergütungswahl beizubehalten und die marktwirtschaftlichen Mechanismen von Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen. Oft angeführte Interessenkonflikte bei der Provisionsberatung sind aufgrund verschwindend geringer Vermittlerbeschwerden beim Versicherungs-Ombudsmann nicht stichhaltig. Daher stellen sich die Vermittler die Frage, ob die immer wiederkehrende Debatte um die Begrenzung der Vergütung rein ideologisch geprägt ist.“
