Solidarität und Entlastung Das sind die 4 Forderungen der Vermittler-Lobby
3.: Vergütung

„Die weitere Beschränkung der Vermittlervergütung bei Lebensversicherungen wird in wiederkehrenden Intervallen von Verbraucherschützern und einigen politischen Entscheidungsträgern gefordert. Statt einer starren Deckelung von Abschlussprovisionen beim Vertrieb von Lebensversicherungen plädieren wir für eine intelligente Lösung mit Verteilung von Teilen der Provision auf die Laufzeit.
Wir geben zu bedenken, dass der bürokratische Aufwand in den Betrieben durch die Regulierung von Jahr zu Jahr stetig wächst. Als selbstständige Unternehmer müssen Vermittler aber auch stets für die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit ihres Unternehmens sorgen. Dafür benötigen sie eine auskömmliche und verlässliche Vergütung. Sofern eine kostendeckende Beratung von beratungsintensiven Produkten nicht mehr möglich erscheint, werden viele Vermittler zunehmend auf andere Sparten und Bereiche ausweichen, was sich zu Lasten der Beratung und Vermittlung von Fragen der persönlichen Daseinsvorsorge bei Alters- und Hinterbliebenenrisiken entwickeln würde.
Eine stärkere Förderung der Honorarberatung wird von einigen als universelle Lösungsmöglichkeit gesehen. Die Vermittler haben sich immer offen für ein Nebeneinander der Vergütungsmodelle von Provision und Honorar gezeigt. Die Honorarberatung wird jedoch vom Großteil der Bevölkerung nicht nachgefragt. Zudem befürchten wir bei einem Provisionsverbot wie in Großbritannien negative Effekte auf die Nachfrage nach Beratung. Insbesondere breite Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen würden sich eine Beratung dann nur im Ausnahmefall leisten. Damit würde der privaten Altersvorsorge und dem Kampf gegen die Altersarmut ein Bärendienst erwiesen.
Die Vermittler fordern daher, die Wahlfreiheit bei der Vergütungswahl beizubehalten und die marktwirtschaftlichen Mechanismen von Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen. Oft angeführte Interessenkonflikte bei der Provisionsberatung sind aufgrund verschwindend geringer Vermittlerbeschwerden beim Versicherungs-Ombudsmann nicht stichhaltig. Daher stellen sich die Vermittler die Frage, ob die immer wiederkehrende Debatte um die Begrenzung der Vergütung rein ideologisch geprägt ist.“
„Sind Versicherer noch verlässliche Partner für Vermittler? – Wie sieht die zukünftige Vergütung im Vertrieb aus?“ Unter diesem Titel haben Interessenvertreter der deutschen Vermittlerschaft ihre diesjährige Bonner Erklärung verabschiedet. Zu den Unterzeichner gehören der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der Arbeitskreis Vertretervereinigung der Deutschen Assekuranz (AVV) sowie die Vorsitzenden von Vertretervereinigungen. Die Organisationen repräsentieren nach eigenen Angaben rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland.
Ihr gemeinsamer Appell betrifft vier Themen. Den jeweiligen Wortlaut der Bonner Erklärung hierzu lesen Sie in der Bilderstrecke oben. Als Konsequenzen stellen die Kooperationspartner folgende Forderungen auf:
- Die Vermittler fordern von den Versicherern, ihrer Fürsorgepflicht stärker nachzukommen und ihnen als Unternehmern mehr Freiheiten einzuräumen.
- Die Vermittler fordern, die Riester-Rente weiterzuentwickeln und die Beratungsleistung der Vermittler anzuerkennen. Vertrieb ohne Beratung durch Standardprodukte erfüllt nicht die Bedürfnisse des Kunden.
- Die Vermittler fordern eine angemessene Vergütung und eine Abkehr von der weiteren Beschränkung der Vermittlervergütung. Zudem wird weiterhin ein Nebeneinander der Vergütungsmodelle zwischen Provision und Honorar gefordert.
- Die Vermittler fordern von den politischen Entscheidungsträgern, die Vermittler nicht mit einer weiteren Regulierungswelle nach der Wahl weiter zu belasten. Es ist an der Zeit, bestehende Regulierung zu evaluieren, den Mittelstand deutlich zu entlasten und einen großen Wurf bei der stärkeren Förderung der privaten Altersvorsorge auf den Weg zu bringen.