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"Das wird sportlich, alles unter den Vermittlungsbegriff zu packen" Provisionen und Mifid II: Darum werden Vermittler doch Umsatzsteuer zahlen müssen

Lesedauer: 2 Minuten
Rechtsanwalt Christian Waigel ist Partner der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Christian Waigel ist Partner der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte

„Mifid II sieht keine Umsatzsteuer auf Provisionen vor“, erklärten am Dienstag Rechtsanwalt Oliver Korn und Steuerberater Daniel Ziska von der Rechts- und Steuerberatungsgesellschaft GPC. Damit widersprachen sie einem früheren Bericht des Rechtsanwalts Christian Waigel, der von einer Umsatzsteuerpflicht für Vermittler im Mifid II ausgeht. 

Ziska: Nach Mifid II keine zusätzliche Dienstleistung nötig

Und nun? Wir hackten nochmals bei Waigel nach. Nach den Umsatzsteuergesetzten sei nur die Vermittlung eines Wertpapiers von der Umsatzsteuer befreit, sagte Waigel. Die EU-Kommission verlange aber nach dem delegierten Rechtsakt einen zusätzlichen oder höherrangigen Service zur Rechtfertigung von Provisionen - dieser sei umsatzsteuerpflichtig.

GPC-Steuerexperte Ziska sieht das anders. In den Mifid-II-Bestimmungen gehe es darum, dass nur die Dienstleistung, also zum Beispiel die Anlagevermittlung, selbst verbessert wird und nicht eine neue Dienstleistung daneben stehen muss, meint er.

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