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Datenschutz „Das klassische Versicherungsgeschäft muss weiterhin möglich bleiben“

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Versicherer müssen auch automatisierte Prozesse einsetzen

So will die EU mit einer Beschränkung von Profilbildungen die Verknüpfung von verschiedensten Daten einer Person in etwa zu einem umfassenden Online-Persönlichkeitsprofil sinnvoll begrenzen. Die Vorschriften zur Profilbildung sollten aber nicht dazu führen, dass beispielsweise Schäden in der Haftpflichtversicherung nicht mehr automatisiert und damit schnell reguliert werden können.

Versicherer müssen Risiken einschätzen und Schäden regulieren und dafür auch automatisierte Prozesse einsetzen dürfen. Der Kunde profitiere dabei von schnellen Entscheidungen – er komme schneller an sein Geld oder könne in noch kürzerer Zeit einen Vertrag abschließen. Wenn eine solche Automatisierung künftig unter einen weit gefassten Profilbildungsbegriff fiele, könnten Versicherer das Potential der Digitalisierung nicht nutzen. Die Kunden wünschten sich vom Versicherer vor allem eines: eine schnelle und unkomplizierte Regulierung des Schadens. Und das ist auch unser Ziel.

Versicherungsgeschäft muss weiterhin möglich bleiben

Wesentlich für das Versicherungsgeschäft ist es auch, dass die Unternehmen auf der Basis von Schadenfällen Statistiken erstellen. Sie sind nötig, um bestehende Tarife zu überprüfen und neue zu entwickeln sowie ein angemessenes Risikomanagement zu gewährleisten. Enge Verbotsnormen in der EU-Datenschutz-Grundverordnung könnten dem aber im Weg stehen. Die aktuarische Arbeit muss aber zulässig sein, wenn die Daten pseudonym verarbeitet werden. Das klassische Versicherungsgeschäft muss weiterhin möglich bleiben.

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