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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Datenschutzaufsicht 3 Datenschutz-Fallen im Vermittlerbüro

Ansbacher Residenz, Dienststelle des BayLDA
Ansbacher Residenz, Dienststelle des BayLDA | Foto: BayLDA

Auf dem siebten Oberfränkischen Vermittlertag in Bayreuth berichtete Elisabeth Kraml, Leiterin des Referats für Versicherungen, Gesundheitswesen, freiberufliche Tätigkeiten und soziale Einrichtungen am Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) über drei mehr oder weniger alltägliche Situationen im Versicherungsvertrieb, die zu datenschutzrechtlichen Problemen führen können.

  1. Datenträger mit Kunden-Daten verschwindet

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Geht ein USB-Stick oder ein andere Datenträger mit Kundendaten verloren, wird beim Einbruch ins Büro ein PC entwendet oder ein Brief für einen Kunde versehentlich an einen anderen Kunden verschickt, sei der Vermittler gefordert, zitiert das Versicherungsjournal die Datenschützerin. Denn in einem dieser Fälle muss der Vermittler sowohl den Betroffenen, um dessen Daten Dritten es geht, als auch die Datenschutzaufsicht informieren. Bei der BayLDA sei dies direkt über ein Formular auf der Internetseite möglich.

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