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Candriam zur Stimmrechtsausübung Daumen hoch für mehr Mitbestimmung

Jahreshauptversammlung einer Industrie-Holding in Köln (2019)
Jahreshauptversammlung einer Industrie-Holding in Köln (2019): Candriam stimmte in der ersten Jahreshälfte 2021 gegen 57 Prozent der vergütungsbezogenen Beschlüsse von Unternehmensleitungen (Gesamtjahr 2020: 30 Prozent). | Foto: imago images / Günther Ortmann

In den ersten Monaten des Jahres 2021 haben wir auf 1.691 Versammlungen abgestimmt. Dabei entfielen 37 Prozent unserer Stimmabgaben auf Europa, 35 Prozent auf Nordamerika, 15 Prozent auf den pazifischen Raum und 13 Prozent auf den Rest der Welt. Die bemerkenswerteste Veränderung im Jahr 2020 war die pandemiebedingte Unterbrechung der Möglichkeit, Hauptversammlungen abzuhalten. Neben den Beeinträchtigungen durch Covid-19 kam hinzu, dass Abstimmungsentscheidungen auf der Grundlage von Daten getroffen werden mussten, die durch die pandemiebedingte Wirtschaftskrise stark beeinträchtigt sind.

Die Gesamtbewilligungsquote für Vorschläge der Unternehmensleitung liegt mit 74 Prozent für das im Juni 2021 beendete Halbjahr unter der der Vorjahre. Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2020 wurden 86 Prozent aller Vorschläge der Geschäftsführungen gutgeheißen. Die Hauptgründe dafür sind eine Verschärfung unserer Abstimmungspolitik Ende 2020 und natürlich die durch Covid-19 heraufbeschworene Krisenlage.

Ein Schwerpunkt unseres Engagements bei den Abstimmungen war die Vergütung. Insbesondere stimmten wir in der ersten Jahreshälfte 2021 gegen 57 Prozent der vergütungsbezogenen Beschlüsse der Unternehmensleitung, während wir im Gesamtjahr 2020 nur gegen 30 Prozent der Vergütungsvorschläge votierten. Wie wir Ende 2020 vorausgesehen haben, versuchten viele Unternehmen, 2021 die Vergütungspläne des Managements anzupassen, um „angemessene“ Vergütungen vorzuschlagen. Auf der Grundlage der bestehenden Verträge wäre die Vergütung durch schlechte Leistungen während der Pandemie stark reduziert worden.

Unser Ansatz hierzu wurde in unserer neuen Abstimmungspolitik, die wir im Dezember 2020 veröffentlicht haben, klar definiert: So akzeptieren wir keine Änderungen der mehrjährigen leistungsbezogenen Vergütungspolitik, wenn der einzige Grund hierfür darin besteht, die leistungsbezogene Vergütung vor einem besonders ungünstigen Jahr zu schützen. Nur von Fall zu Fall akzeptieren wir eine erneute Überprüfung der Bedingungen des Long-Term-Incentive-Plan (LTI-Plan), ein betriebswirtschaftliches Programm zur Bindung und Motivation von Führungspersonal, sofern es hinreichende Belege dafür gibt, dass es sich für das Unternehmen dauerhaft auszahlt, wenn an diesen Stellschrauben gedreht wird.

Chefs auf dem Prüfstand

Die Konsequenzen unserer strengeren Abstimmungspolitik zeigen sich auch bei den Beschlüssen im Zusammenhang mit der Zusammensetzung von Geschäftsführung und Aufsichtsräten: Hier haben wir in der ersten Hälfte des Jahres 2021 gegen 29 Prozent der Vorschläge gestimmt, gegenüber lediglich 10 Prozent im gesamten Abstimmungsjahr 2020. Hintergrund ist, dass wir unsere Kriterien für die Diversität und das geforderte Maß an Unabhängigkeit verschärft haben, insbesondere außerhalb Europas.

Grundsätzlich sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Auch bei den Testaten von Abschlussprüfern sehen wir im Rahmen unserer neuen Politik noch genauer hin. Im Jahr 2021 haben wir bisher gegen 35 Prozent der vorgeschlagenen Abschlussprüfer gestimmt, während wir im gesamten Jahr 2020 nur 15 Prozent der vorgesehenen Prüfer abgelehnt haben. Von unseren Nein-Stimmen haben wir dabei überwiegend im außereuropäischen Ausland Gebrauch gemacht. Warum? Die gesetzlichen Bestimmungen in Europa begrenzen die Amtszeit der Prüfer auf zehn Jahre, während es in einigen Regionen der Welt keine gesetzlichen Grenzen gibt. Unsere Herangehensweise: Wir stimmen dafür, die Amtszeit von Rechnungsprüfern in allen Regionen auf maximal 20 Jahre zu begrenzen.

Aktionärsrechte bei virtuellen Hauptversammlungen gestärkt

Aufgrund der Pandemie werden die Hauptversammlungen derzeit in der Regel virtuell abgehalten. Vor diesem Hintergrund kommt zunehmend eine neue Art von Beschlussanträgen der Geschäftsführungen auf den Tisch: Die Aktionäre werden dazu aufgefordert, Satzungsänderungen zuzustimmen, damit Hauptversammlungen zukünftig ausschließlich in virtueller Form abgehalten werden können. Wir haben uns in diesem Zusammenhang für eine Einzelfallprüfung entschieden, denn es ist uns ein ganz wichtiges Anliegen, dass Transparenz und offene Kommunikation zwischen der Unternehmensleitung und den Aktionären des Unternehmens gewährleistet ist.

Der wichtigste Trend des Jahres 2021 besteht jedoch darin, dass die Unternehmen ihre Möglichkeiten zum Schutz der Aktionärsrechte bei virtuellen Versammlungen verbessert haben, was letztlich allerdings von der lokalen Marktregulierung abhängt. In Spanien zum Beispiel sind die Vorschriften klar, mit soliden Garantien und Kontrollen und einer strengen Definition der außergewöhnlichen Umstände, unter denen das Unternehmen virtuelle Versammlungen abhalten kann. Wenn der Vorstand diese Genehmigung missbraucht, räumt das spanische Recht den Aktionären die Möglichkeit ein, die Vorstandsmitglieder abzustrafen. Daher haben wir alle Beschlüsse zu virtuellen Sitzungen in Spanien unterstützt. In Märkten, in denen die Vorschriften weniger streng oder gar nicht vorhanden waren, fiel unser Abstimmungsverhalten entsprechend zurückhaltender aus.

Die Dividendenausschüttung war ein weiterer Bereich, dem unsere Aufmerksamkeit galt. Wir rieten zur Vorsicht, wenn das umfangreiche Vorhalten von Cash für den Schutz von Unternehmen und Belegschaften wichtig erschien. Darüber hinaus sprachen wir uns häufig gegen eine Dividendenausschüttung aus, sofern das Unternehmen Darlehen oder Subventionen aus staatlichen Förderprogrammen erhielt. Auch hier gingen wir von Fall zu Fall vor und stimmten jeweils für eine angemessene Dividende.

Mehr zu den Abstimmungsstrategien von Candriam lesen Sie hier (Englisch).

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Hinweis: Diese News ist eine Mitteilung des Unternehmens und wurde redaktionell nur leicht bearbeitet.