Krypto-Experten Philipp Sandner und Johannes Blassl
Revolution am deutschen Kapitalmarkt
Philipp Sandner leitet das Blockchain Center an der Frankfurt School of Finance & Management. Foto: Frankfurt School of Finance
Der Gesetzgeber hat einen Vorschlag für digitale Wertpapiere erarbeitet, der eine Revolution am deutschen Kapitalmarkt auslösen kann. Die Blockchain-Experten Philipp Sandner und Johannes Blassl erklären die Hintergründe.
Emittenten von Wertpapieren haben künftig ein Wahlrecht. Sie können weiterhin auf die Papierform und die darauf gedruckte Urkunde vertrauen oder Wertpapiere „entmaterialisiert“ in digitaler Weise begeben. Letzteres würde durch ein zu schaffendes elektronisches Wertpapierregister möglich, was mutmaßlich durch Clearstream bereitgestellt wird bzw. dort bereits ohnehin schon weitestgehend vorhanden ist.
Zu erwarten ist, dass Emittenten aufgrund der Vorteile hinsichtlich Kosten und schnellerer Handelbarkeit von Jahr zu Jahr eher die neue, digitale Variante wählen. Zusätzlich eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Umwandlung von „analogen“ zu digitalen Wertpapieren. Damit schafft er die...
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Emittenten von Wertpapieren haben künftig ein Wahlrecht. Sie können weiterhin auf die Papierform und die darauf gedruckte Urkunde vertrauen oder Wertpapiere „entmaterialisiert“ in digitaler Weise begeben. Letzteres würde durch ein zu schaffendes elektronisches Wertpapierregister möglich, was mutmaßlich durch Clearstream bereitgestellt wird bzw. dort bereits ohnehin schon weitestgehend vorhanden ist.
Zu erwarten ist, dass Emittenten aufgrund der Vorteile hinsichtlich Kosten und schnellerer Handelbarkeit von Jahr zu Jahr eher die neue, digitale Variante wählen. Zusätzlich eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Umwandlung von „analogen“ zu digitalen Wertpapieren. Damit schafft er die Basis zur Migration alter Wertpapierbestände in die neue, digitale Welt.
Spannend ist ebenfalls, dass der Gesetzgeber neben dem Zentralverwahrer Clearstream auch weitere Unternehmen zulassen möchte, die dieselbe Dienstleistung erbringen könnten. Diese werden vom Gesetzgeber als Kryptowertpapierregister bezeichnet und können in einer Vielzahl von Varianten auftreten. So könnten andere existierende Banken und Finanzdienstleister die Emission digitaler Wertpapiere ebenso anbieten wie der Zentralverwahrer.
Vorstellbar ist dies auch für kleinere Unternehmen wie Fintech-Startups. Und der Gesetzgeber geht noch weiter: Auch die Emittenten selbst können für ihre eigenen Wertpapiere das Register führen. Grundsätzlich wäre es dadurch sogar möglich, dass ein Industriekonzern das Register für seine eigenen Wertpapiere führt.
In jedem Falle schafft der Gesetzgeber durch diese neuen Varianten den Spagat zwischen notwendigem Erhalt existierender Strukturen und der Förderung neuer aufkommender dezentraler Strukturen, die für große Finanzinstitute wie auch Startups gleichermaßen attraktiv sein können.
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