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Defino-Chef zum Umgang mit DIN 77230 „Normen nicht im eigenen Interesse zurechtbiegen“

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Zertifizierung neu definieren

Dabei sind auf die DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ zwei wichtige Dinge zu berücksichtigen. Zum einen ist festzuhalten, dass die Norm keine Ansammlung von Fachwissen, sondern ein Regelwerk für einen Prozess ist. Es reicht nicht, Prozesse zu kennen, man muss sie umsetzen. Ein Zertifikat auf die 77230 kann sich also nicht damit begnügen, qualifizierte Teilnahmebescheinigung für eine Schulung zu sein. Es muss, wenn es im Büro eines Finanzberaters hängend für dessen Kunden tatsächlich Aussagekraft haben soll, belegen, dass der Berater über das Wissen, aber zusätzlich auch über das Werkzeug – im Regelfall eine normkonforme Analyse-Software - verfügt. Im besten Falle sollte der Berater, der mit der Norm wirbt, sich in einer Zertifizierungs-Vereinbarung zur Umsetzung der Norm verpflichten - immer dann, wenn ein ganzheitlicher Ansatz angeraten ist.

Zum anderen sollte die Branche die Einführung der ersten Prozessnorm innerhalb der Finanzdienstleistung nutzen, um sich auf ein Zertifizierungswesen der in der gesamten Wirtschaft üblichen Qualität zu besinnen. Ein Zertifikat nämlich soll, wie der Name sagt, „sicher machen“, soll eine Gewähr dafür geben, dass „drin ist, was draufsteht“. Im Sinne der Deutschen Akkreditierungsstelle und der europäischen Gesetzgebung für Gewährleistungsmarken ist ein Zertifizierer eine Einrichtung, die nicht die Dienstleistung selbst erbringt, die sie zertifiziert.

Im Sinne der geforderten Neutralität sollte also nicht der Fortbilder auch der Gewährleister oder Zertifizierer sein, so wie die Fahrschule nicht auch zugleich TÜV ist. Das fordert Umdenken und ein Sich-Umstellen. Zu einfach war doch die Vorgehensweise, Qualifizierung anzubieten und als Qualifizierer selbst den TÜV-Stempel auf die Teilnahme zu geben und damit dem Teilnehmer einen Marketing-Nutzen zu bieten. Doch diese Arbeitsweise wird weder dem Charakter der Norm als Prozessbeschreibung noch ihrem hohen Anspruch an Unbestechlichkeit, Verlässlichkeit und Transparenz gerecht.

Norm beschreibt nicht manipulierbaren Prozess

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Jahrzehntelang war in der Finanzbranche Qualifizierung ein Synonym für Verbesserung der Beratungsqualität. Und in der Tat ist eine gute Qualifizierung eine notwendige, aber keinesfalls eine hinreichende Bedingung für Qualität am Kunden. Wer charakterlich entsprechend veranlagt ist, kann besser qualifiziert die Kunden besser über den Tisch ziehen.

Die DIN-Norm 77230 ist der folgerichtige nächste Schritt. Sie ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein Schritt, allerdings einer, der in seiner mittel- und langfristigen Wirkung auf die Finanzbranche nicht unterschätzt werden sollte.

Sie beschreibt einen nicht manipulierbaren und deshalb Vertrauen stiftenden Prozess. Darin steckt ein enormes Potenzial für alle Beteiligten: für die Verbraucher, für die Berater und für deren Unternehmen. Voraussetzung für ihren Erfolg wird sein, dass alle Beteiligten korrekt mit ihr umgehen – und das nicht nur im Sinne der Gesetze, sondern – noch weitergehend – im Sinne des Anspruchs, den die Norm selber definiert.


Über die Autoren:
Klaus Möller ist Vorstand des Heidelberger Defino Instituts. Er hat die DIN-Norm 77230 maßgeblich auf den Weg gebracht und war Mitglied im Ausschuss zur Ausarbeitung der Norm beim Berliner DIN.
Michael Franke wirkt in der Brancheninitiative Arbeitskreis Beratungsprozesse mit. Er hat ebenfalls im Normungsausschuss an der Erstellung der DIN 77230 mitgewirkt.

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