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Dekabank und Union Investment Mifid II: So stellen deutsche Asset Manager Research in Rechnung

Von in Mifid IILesedauer: 2 Minuten

Wer zahlt zukünftig für den Research? Vor dieser dringlichen Frage stehen momentan alle europäischen Fondshäuser: Am 3. Januar 2018 tritt die Finanzmarktrichtlinie Mifid II in Kraft. Wertpapierfirmen müssen dann genau deklarieren, was sie wem für Analyseleistungen gezahlt haben.

Vermeintliche Nebendienstleistungen wie Analyseberichte wurden bislang eher versteckt berechnet. Oft belieferte die Vertriebsseite die Fondshäuser mit Analysen – vermeintlich kostenlos und als Gegenleistung für Handelsaufträge.  

Damit soll nach Mifid II Schluss sein. Alle anfallenden Kosten müssen in Zukunft transparent aufgeschlüsselt werden. Fondsgesellschaften stehen vor der Wahl, das Research entweder im eigenen Haus zu unternehmen oder Drittanbieter damit zu beauftragen. Die Kosten können sie dann entweder in Form von höheren Gebühren den Anlegern aufzuerlegen – oder sie beißen in den sauren Apfel und zahlen die Rechnung aus eigener Tasche. Wer in einem straffen Wettbewerb am Markt steht und mit Kostendruck zu kämpfen hat, wird vermutlich die letztere Möglichkeit wählen.

Europäische Fondsgesellschaften gehen mit dem Thema recht verschieden um. Eben hat die Dekabank gegenüber der Börsen-Zeitung erklärt, dass sie Kosten für externes Research zukünftig voraussichtlich auf Fondsebene ausweisen möchte. Das heißt, sie will die Kosten den Anlegern in Rechnung stellen. Auch Union Investment will laut Börsen-Zeitung diesen Weg einschlagen. Die anderen beiden der vier deutschen Fondsriesen, Deutsche Asset Management und Allianz Global Investors, hätten  sich auf Anfrage zu ihren Plänen diesbezüglich bislang nicht äußern wollen, berichtet die Börsen-Zeitung weiter.

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