Große Unterschiede So setzen Vermögensverwalter das Netto-Null-Ziel um
Unternehmen verpflichten sich weiterhin dazu, im Rahmen des Pariser-Klimaschutzabkommens, bis 2050 die Emission von Treibhausgasen auf Netto-Null zu reduzieren. Auch Vermögensverwalter rücken nun vermehrt ins Visier. Eine Analyse von Morningstar zeigt: Unter den Fondsgesellschaften gibt es jedoch große Unterschiede, was ihr Engagement in Sachen Netto-Null-Ausrichtung betrifft.
Morningstar untersuchte dafür die Netto-Null-Verpflichtungen von mehr als 40 Asset Managern. Dabei kam heraus: Investoren würden von standardisierten Ansätzen bei der Festlegung konkreter Ziele profitieren. Zurzeit erschwere die große Bandbreite der Ansätze einen direkten Vergleich zwischen den Vermögensverwaltern. Das verhindere, die Zuverlässigkeit der Zusagen und der Dekarbonisierungsziele zu prüfen.
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Weniger als ein Fünftel der Unternehmen habe sich absolute Ziele für die Reduktion der Emissionen gesetzt. Etwa ein Drittel der Vermögensverwalter haben sogar gar keine Emissionsziele festgelegt, gaben aber an, dass sie einen Teil ihres Vermögens in Emittenten mit wissenschaftlich fundierten Zielen investieren wollen.
„Ein breites Spektrum von Ansätzen zur Festlegung von Netto-Null-Zielen hat zu einem unterschiedlichen Engagement der Manager geführt, was die Investoren verwirrt. Doch trotz der Herausforderungen und der Tatsache, dass einige Verpflichtungen unangemessen niedrig erscheinen, sind die Ergebnisse ermutigend. Letztendlich wollen klimabewusste Investoren mit den engagiertesten Managern zusammenarbeiten“, so Hortense Bioy, Direktorin für Nachhaltigkeitsresearch bei Morningstar.
Zehn Fondsgesellschaften haben keine unternehmensweiten Richtlinien für Investments in Kohle und andere fossile Brennstoffe, darunter Invesco, Lazard, MFS, State Street und Vanguard, um nur einige zu nennen. Diese und andere Verwalter haben jedoch für bestimmte Fonds Ausschlussrichtlinien für Kohle und fossile Brennstoffe. In vielen Fällen machen diese jedoch nur einen kleinen Teil ihres Gesamtvermögens aus.