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Von in BörsenwissenLesedauer: 7 Minuten
Eine große Hand greift nach einem Unternehmensgebäude
Ein Delisting hat weitreichende Folgen für die Aktiengesellschaft und ihre bisherigen Investoren | Foto: Midjourney | DAS INVESTMENT

Die deutsche Börsenlandschaft erlebt derzeit eine Delisting-Welle. Sechs IPOs im Jahr 2024 stehen 26 Delistings gegenüber. Deren Anzahl hat sich – laut einer Auswertung von boersengefluester.de – im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt und ist die höchste seit 2016. Mit dem Dax-Konzern Covestro könnte zudem 2025 das Delisting eines Unternehmens aus der ersten Reihe bevorstehen (siehe unten im Artikel).

Doch was bedeutet ein solcher Börsenrückzug rechtlich und praktisch? DAS INVESTMENT beantwortet die wichtigsten Fragen.

Grundlegende Unterscheidung: Delisting versus Downlisting

„Auf der ersten Ebene sollte man zwischen einem Delisting und Downlisting unterscheiden“, erklärt Thomas Fräbel, Partner im Bereich Kapitalmarktrecht bei Rödl & Partner: „Während beim Delisting ein vollständiger Rückzug von der Börse erfolgt und damit die freie Handelbarkeit der Aktien quasi endet, wird beim Downlisting aus einem ,höheren' in ein ,niedrigeres' Marktsegment, mit weniger Anforderungen an den Emittenten, gewechselt.“

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