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„Denkmalschutz-Immobilien müssen sich auch ohne Steuervorteil rechnen“

Foto: Hans-Joachim Beck
Foto: Hans-Joachim Beck
DAS INVESTMENT.com: Üblicherweise können Wohnimmobilien steuerlich nur bei der Vermietung geltend gemacht werden. Bei Denkmalschutz-Immobilien und Objekten in Sanierungs- und städtebaulichen Entwicklungsbereichen ist das anders. Was kann ich denn als Selbstnutzer an Abzügen geltend machen?

Hans-Joachim Beck: In diesen Fällen greift Paragraf 10 f EStG ein. Die Vorschrift sieht vor, unter den in den Paragrafen 7 h und 7 i EStG bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und in den neun folgenden Jahren jeweils neun Prozent der Sanierungs- und Modernisierungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, das sind insgesamt 90 Prozent. 
DAS INVESTMENT.com: Und welche Vorteile bieten sich Kapitalanlegern gegenüber einer Standard-Immobilie?

Beck: Normalerweise können die Anschaffungskosten bei Immobilien, die vor 1925 fertiggestellt wurden, mit 2,5 Prozent jährlich abgeschrieben werden, bei jüngeren Immobilien sind es zwei Prozent jährlich. Kaufen Sie dagegen ein Objekt, das die Vorschriften aus Paragraf 7i oder h EStG erfüllt, können Sie die Modernisierungskosten in den ersten acht Jahren mit neun Prozent und in den folgenden vier Jahren mit sieben Prozent geltend machen.

DAS INVESTMENT.com: Wie ist die Vorgehensweise, um den Steuervorteil beim Finanzamt zu erhalten?

Beck: Zunächst einmal müssen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden und es muss eine Genehmigung für die Modernisierungsmaßnahme bei der örtlichen Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen alle Unterlagen hierzu bei der örtlichen Denkmalschutzbehörde eingereicht werden. Sie ermittelt dann, welche Modernisierungsmaßnahmen zur Erhaltung des Denkmals erforderlich waren. Die entsprechenden Baukosten werden dann als begünstigt bescheinigt. Dieser Bescheid muss dem Finanzamt vorgelegt werden. Denn nur diese Kosten sind dann steuerlich begünstigt, nicht die gesamten Anschaffungskosten. 
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