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Der Aufseher zürnt Finanzaufsicht zieht Wirecard-Reißleine

Ab sofort ist es verboten, die Aktien des Zahlungsdienstleisters Wirecard leer zu verkaufen. Das gibt die deutsche Finanzaufsicht Bafin bekannt. Demnach gilt der Bann zunächst bis zum 18. April 2019.

Unter einem Leerverkauf (Englisch: Short Selling) versteht man es, wenn Marktteilnehmer eine Aktie verkaufen, ohne sie zu besitzen. Darin schwingt die Hoffnung, dass der Kurs sinkt und man die Aktie später billiger wieder zurückkaufen kann. Leerverkäufer nutzen damit Kursabstürze für Gewinne. Vor allem Hedgefondsmanager bedienen sich regelmäßig dieser Technik. Zufall oder nicht? – immer wieder erscheinen parallel dazu schlechte Nachrichten oder Berichte in den Medien, die dem Aktienkurs zusetzen.

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Offenbar auch beim Dax-Mitglied Wirecard. So ist es der Bafin nicht entgangen, dass einige Berichte in der „Financial Times“ den Wirecard-Kurs von 167 Euro Ende Januar bis unter 100 Euro einbrechen ließen. Dazu heißt es in der Mitteilung:

Die Presseberichte fallen zeitlich zusammen mit verstärkten Netto-Leerverkaufspositionen (NLP) und mit einer damit einhergehenden starken Volatilität der Aktie der Wirecard AG. Ab dem 01.02.2019 ist ein deutlicher Anstieg der NLP in Aktien der Wirecard AG zu beobachten, der sich ab dem 07.02.2019 noch einmal deutlich verstärkt hat.

Ob das zu Recht geschah, will die Behörde gar nicht beurteilen. Man stelle aber fest, dass die Vorgänge den Markt verunsicherten, was auch auf andere Aktien und Märkte übergreifen könne. Die Rede ist sogar von einer Bedrohung, der man begegnen müsse. Und das macht die Bafin nun.

Die Wirecard-Aktie freut’s. Ihr Kurs erholt sich heute um mehr als 8 Prozent. Er liegt derzeit bei ungefähr 108,50 Euro (Stand: 9.50 Uhr).

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