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„Der Gesetzgeber ist gefragt“

Amelie Harms
Amelie Harms
DAS INVESTMENT.com: Die FFB will Listing-Gebühren einführen. Sollte sie damit durchkommen, würde Ihre Plattform dann auch über eine Einführung einer Regalgebühr nachdenken?

Amelie Harms: Oppenheim ist sowohl auf der KAG- als auch auf der Plattformseite tätig. Wir können daher sowohl die Empörung der Fondsgesellschaften als auch den Kostendruck aufseiten der Plattformen nachvollziehen. Derzeit sehen wir auf der Plattformseite von einer Listing-Gebühr ab.

DAS INVESTMENT.com: FFB argumentiert mit einem im Zuge der Finanzmarktregulierung gestiegenen Verwaltungsaufwand. Gegner der Gebühr argumentieren mit anderen Plattformen wie zum Beispiel Metzler Fund Exchange, die auch ohne Listing-Gebühren auskommen und die Anforderungen mit Hilfe moderner Technik mit einem relativ geringen Aufwand meistern. Was meinen Sie?

Harms: Der Verwaltungsaufwand für die Plattformen ist in der Tat gestiegen, zuletzt durch die Verpflichtung zum Versand eines dauerhaften Datenträgers. In Bezug auf letzteren Fall sollte insbesondere aber auch der Gesetzgeber dafür sorgen, dass der Kostenkatalog, nach dem die KAGen die Erstattung durchzuführen haben, den Aufwand deckt, der den Plattformen entsteht.

DAS INVESTMENT.com: Einige KAG-Vertreter empfehlen den Fondsplattformen, weniger Geld an den Vertrieb abzuführen, anstatt die Gesellschaften mit einer Listing-Fee zu belasten. Wäre das eine Alternative?

Harms: Dies können wir nicht nachvollziehen. Mit der Umsetzung eines solchen Vorschlags würden die Fondsanbieter ihr eigenes Geschäft, das letztlich vom erfolgreichen und nachhaltigen Absatz ihrer Fonds lebt, untergraben.

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